Durch die vom Schweizer Urheberrechtsgesetz vorgesehenen «Erweiterten Kollektivlizenzen» kann die SUISA einem Kollektivlizenznehmer die Nutzung einer grösseren Anzahl von musikalischen Werken erlauben, auch wenn sie deren Rechteinhaber nicht vollständig vertritt. Dieses Instrument soll die Verwertung von Rechten fördern, welche ansonsten nur sehr schwierig möglich ist.

Falls ein Rechteinhaber mit einer Erweiterten Kollektivlizenz nicht einverstanden ist, kann er seine Rechte mittels einer Opting-Out-Erklärung widerrufen.

Folgende Erweiterte Kollektivlizenzen wurden von der SUISA vergeben:

Erweiterte Kollektivlizenz: Lenzburg Sammlung

Kontakt für Fragen und Opting-Out-Erklärungen: legalservices@suisa.ch