Lizenz beantragen

Beantragen Sie hier die Lizenz für Webradios.

Radiosender, die ihre Sendungen ausschliesslich über das Internet verbreiten (Webcasting), werden Webradios genannt.

Wenn ein Webradio nicht professionell betrieben wird und höchstens 6000 simultane Verbindungen möglich sind, beträgt die Urheberrechtsentschädigung in der Regel CHF 120.- pro Programm und Monat.

Informationen für professionelle Webradios oder Sender, die mehr als 6000 Verbindungen ermöglichen, finden Sie hier.

So gehen Sie vor

Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular an uns zu senden. Nach Eingang Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise auch eine Bewilligung der Audion GmbH benötigen.

Sendeunternehmen, die ihre Programme auch über Kabelnetze, DAB+, Satelliten oder andere technische Einrichtungen verbreiten, finden hier zusätzliche Informationen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Die Abgabe nach dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ist die Basis, damit in der Schweiz unabhängige Radio- und Fernsehprogramme entstehen und gesendet werden können. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verteilt diese Einnahmen an die SRG sowie weitere Radio- und TV-Sender mit Leistungsauftrag, die damit ihre Sendetätigkeit finanzieren können.

    Die Urheberrechtsvergütungen, die sie an die SUISA zahlen, ist den Komponisten, Textautorinnen und Interpreten der Musik sowie den Produzenten, Drehbuchautorinnen und Schauspieler der Filme und Sendungen geschuldet. Diese haben einen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Werke und Leistungen ausserhalb der Privatsphäre verwendet werden, z. B. zur Berieselung von Verkaufsgeschäften, Restaurants, Aufenthaltsräumen, Arbeitsräumen oder als Musik in Telefonwarteschleifen.