Verteilungsreglement: Verfügungen des Instituts für Geistiges Eigentum

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die folgenden Änderungen des Verteilungsreglements der SUISA genehmigt:

Über den entsprechenden Link gelangen Sie zum Wortlaut des Beschlusses, der jedoch nur in deutscher Sprache vorliegt. Die einzelnen Anpassungen im Verteilungsreglement sind in Deutsch, Französisch und Italienisch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

«Streichung des Gemeinsamen Tarifs 9 / Revision der Ziffern 5.1, 5.2, 5.5.8, 5.5.9, 5.5.10, 5.5.11, 5.5.12, 5.5.13, 7.4 Abs. 2», publiziert im SHAB vom 30.10.2023.

Der Gemeinsame Tarif 9 (GT 9) regelte zusammen mit dem Gemeinsamen Tarif 8 (GT 8) den betrieblichen Eigengebrauch nach Art. 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 URG. Während sich der bisherige GT 8 auf sog. «Papierkopien» in Betrieben bezog, erfasste der GT 9 sog. «Digitalkopien», d. h. die Nutzung in betriebsinternen Netzwerken. Zum 1. Januar 2023 wurde der GT 9 in den GT 8 integriert, so dass der GT 8 nunmehr sowohl «Papierkopien» als auch «Digitalkopien» in Betrieben erfasst und im Zuge dessen auch einen neuen Titel («Nutzungen in Organisationen») erhalten hat. Diese Zusammenlegung erfordert nun einige redaktionelle Änderungen im Verteilungsreglement der SUISA.