Live-Streams von Anlässen
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Live-Streams von Anlässen.
Wer eine Veranstaltung live auf Websites oder Social Media überträgt, sollte die folgenden Lizenzbedingungen beachten.
Lizenzen
Die Lizenzbedingungen gelten für die Übertragung von Einzelveranstaltungen wie Konzerten, DJ-Sets, Gottesdiensten, Tanz- oder Fitnesslektionen. Aber auch das anschliessende Archivieren von Live-Streams ist in diesen Lizenzbedingungen geregelt. Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet Ihnen gerne unser Kundendienst: customerservices@suisa.ch
Betreiber von kostenpflichtigen Live-Streaming-Plattformen wenden sich bitte zwecks Lizenzierung an: info@suisadigital.li
Bitte beachten Sie auch die weiteren betroffenen Rechte.
Weitere Rechte: Folgende Rechte gilt es bei Live-Streams zusätzlich zu beachten und einzuholen:
Synchronisationsrecht
Hierunter versteht man das Recht, ein Musikstück mit eigenen Bildern zu verbinden, also einen Film mit Musik zu unterlegen. Dieses Recht wird in der Regel vom Verlag des Werks verwaltet und kann von der SUISA nicht erteilt werden. Sie müssen daher die Rechte für den gewünschten Titel beim jeweiligen Musikverlag direkt anfragen. Den jeweils zuständigen Musikverlag finden Sie z.B. auf der CD oder in unserer Werkdatenbank unter «Bezugsberechtigter» in der Rolle «E».
Rechte an vorbestehenden Aufnahmen (verwandte Schutzrechte)
Wer im Live-Stream vorbestehende Aufnahmen einsetzt (z.B. von einer CD oder auch von einer MP3-Datei), benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis. Diese Rechte werden üblicherweise vom Hersteller der Aufnahme (dem sogenannten Tonträgerhersteller, also der Plattenfirma oder dem Label) verwaltet. Sie müssen daher für die gewünschten Musikstücke direkt beim jeweiligen Tonbildträgerhersteller die Rechte anfragen.
Hier kann Ihnen unter Umständen die IFPI Schweiz, der Branchenverband der Musiklabels (Ton- und Tonbildträgerhersteller der Schweiz) weiterhelfen.
Link
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Live-Streaming sind (in der Regel) Direktübertragungen von Musik- oder Partyanlässen, die als Live-Stream im Internet verbreitet werden.
Grundsätzlich wird die Vergütung in Prozenten der Einnahmen berechnet. Werden keine Einnahmen erzielt, basiert die Entschädigung auf den Gesamtkosten oder es kommt eine Mindestentschädigung zum Zug.Informationen und Lizenzbedingungen zu Livestreams sind auf der Seite Live-Streams von Anlässen.
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Nicht-kommerzielle Livestreams, die von Privatpersonen auf YouTube und/oder Facebook/Instagram gestellt werden, müssen nicht bei der SUISA lizenziert werden, da direkte Vereinbarungen zwischen der SUISA und beiden Plattformen (YouTube und Facebook/Instagram) bestehen.
Nicht-kommerziell in diesem Zusammenhang bedeutet, dass kein Geld für den Livestream verlangt wird oder er nicht von einem oder für ein Unternehmen produziert wird. Auch Spendenaktionen, deren Einnahmen vollständig Hilfsbedürftigen zukommen sowie Gottesdienste und Vereinsanlässe gelten für die SUISA als nicht-kommerziell, solange kein Geld dafür verlangt wird.
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Auf Social Media: Sobald Geld dafür verlangt wird oder von einem oder für ein Unternehmen gestreamt wird.
Auf der eigenen Website: Sobald geschützte Musik aufgeführt wird, grundsätzlich immer.
Ausnahme: Ein Interpret (bspw. eine Band) führt ausschliesslich zu 100% selbst geschriebene Musik auf («Eigennutzung»). -
Oftmals wird einem der Rechteinhaber angezeigt, welcher den Einwand gemacht hat. In diesem Fall lohnt es sich, direkt mit diesem Kontakt aufzunehmen, da nur auf diese Weise festgestellt werden kann, weshalb die Meldung kam.
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Ein archivierter Livestream wird auf Youtube gleich wie alle anderen hochgeladenen Videos behandelt: Rechteinhaber können Inhalte der Videos beanspruchen («claimen») und so bezwecken, dass Werbung geschaltet wird. Die Werbeeinnahmen von Youtube werden dann mit den Rechteinhabern geteilt. Das ist zulässig und lässt sich nur verhindern, indem man zu 100% selbst geschriebenes/produziertes Material verwendet.
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Das kommt darauf an: Wenn Sie keine Musik ab Tonträger abspielen (sondern bspw. lediglich Konzerte streamen) so können sie davon ausgehen, dass der Stream nicht gesperrt wird. Die SUISA ist allerdings nur für die Urheberrechte zuständig und nicht für die allenfalls fehlenden Rechte an Aufnahmen, welche die Labels vertreten. Falls Sie also Musik ab Tonträger abspielen, müssen Sie sich zusätzlich mit den Labels in Verbindung setzen, um Sperrungen zu vermeiden.
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Siehe Blogbeitrag: Informationen zu Livestreams für SUISA-Mitglieder
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Die SUISA steht mit Twitch kurz vor einem Vertragsabschluss. Für Livestreams, welche Sie auf Twitch gratis verbreiten, brauchen Sie wie bei Facebook oder Youtube keine Lizenz der SUISA. Für Livestreams welche für die Nutzer nicht gratis sind, oder von Ihnen monetarisiert werden, brauchen Sie eine Lizenz gemäss denn Lizenzbedingungen Livestreams.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Vorhaben vor auch, dass Sie zusätzlich zu den Urheberrechten, Lizenzen für die Leistungsschutzrechte benötigen (also die Rechte an der Aufnahme, die sogenannten "Master-Rights") Diese müssten von Ihnen direkt bei den Labels lizenziert werden. Grundsätzlich ist es also empfehlenswert, keine "bekannte" Musik auf Twitch in Ihren GameStreams zu verwenden, da diese ohne eine Lizenz immer gesperrt werden können. -
Momentan kann das der Fall sein, weil diese Plattformen weniger ausgereifte FingerprintingSysteme als Youtube und Facebook haben. Das dürfte sich aber in naher Zukunft ändern. Aber Achtung: Bei keiner dieser Plattformen ist das Streamen von unlizenzierter Musik erlaubt und kann mit der Sperrung seines Accounts bestraft werden.
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Falls im Handel erhältliche Tonträger abgespielt werden, muss man jederzeit damit rechnen, dass der Livestream von einem Label blockiert wird. Solange der Anlass unentgeltlich gestreamt wird, kann in Bezug auf die Urheberrechte jedoch davon ausgegangen werden, dass diese über Verträge mit Facebook geregelt sind.
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Nur wenn Geld dafür verlangt wird, da die Rechte sonst über den Vertrag der SUISA mit YouTube geregelt sind.
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Falls im Handel erhältliche Tonträger abgespielt werden, muss man jederzeit damit rechnen, dass der Livestream blockiert wird. In Bezug auf die Urheberrechte muss eine Lizenz gemäss den Lizenzbedingungen Livestreams bezogen werden: PDF Lizenzbedingungen
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- Ab Orgel/Live/Konzert
- auf Social Media: Die Rechte sind in der Regel über Verträge der Plattformen geregelt. Sie brauchen keine Lizenz der SUISA.
- auf der eigenen Website: Die Rechte müssen bei der SUISA gemäss den Lizenzbedingungen Livestreams bezogen werden
- Ab Tonträger
- auf Social Media: Man muss mit Sperrungen rechnen (siehe auch Frage 6).
- auf der eigenen Website: Man benötigt zusätzlich zu den Urheberrechten auch Lizenzen der Labels.
- Ab Orgel/Live/Konzert
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Ja, dafür braucht es eine Lizenz gemäss den Lizenzbedingungen-Livestreams: PDF Lizenzbedingungen
Allerdings beinhalten DJ-Sets auch Aufnahmen, über deren Rechte das Tonträgerunternehmen bzw. das «Label» verfügt. Auf Social-Media sind DJ-Sets in der Regel von den Labels verboten und werden blockiert. Auf der eigenen Website müssen die Rechte an den Aufnahmen vorher direkt bei den Labels eingeholt werden. Ohne eine Lizenz begeht man eine Verletzung dieser Rechte und kann sich sogar strafbar machen. Die zurzeit einzige der SUISA bekannte Plattform, welche mit den meisten grösseren Labels einen Vertrag für DJ-Livestreams geschlossen hat, ist Mixcloud. Es ist deshalb empfehlenswert, nur auf dieser Plattform DJ-Livestreams zu veröffentlichen
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Ja, sobald Einnahmen generiert werden, ist der Stream kostenpflichtig.