Lizenz beantragen 

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik bei Filmvorführungen mit Live-Musik

Wenn Sie Filme vorführen und die Filmmusik dazu live, z. B. von einem Orchester, spielen lassen, erhalten Sie die Lizenz für den Film direkt von der Filmproduktionsfirma oder (bei nicht-kommerziellen Vorführungen) von der MPLC.
Von der SUISA erhalten Sie zusätzlich die Lizenz für die gespielte Musik gestützt auf den Gemeinsamen Tarif K. 

Lizenzen 

Die Vergütung für die Urheberrechte der Musik beträgt maximal 5% der Ticketeinnahmen oder der Kosten. Dieser Betrag reduziert sich im Verhältnis der Musikdauer zur Gesamtdauer des Films.
Genaueres dazu erfahren Sie weiter unten im Merkblatt und im Tarif.

So gehen Sie vor

Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular an uns zu senden. Zudem bitten wir Sie, die Informationen zu den vorgeführten Filmen mitzusenden. Anschliessend erhalten Sie die Lizenz sowie die Rechnung für die Vorführung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführen (lassen) wollen, müssen Sie dafür die Erlaubnis der SUISA einholen.

    Alle Formulare erhalten Sie hier

    Die Formulare müssen Sie spätestens zehn Tage nach dem Konzert ausgefüllt an die SUISA senden. Um die Urheberrechtsentschädigungen korrekt berechnen und verteilen zu können, benötigt die SUISA die detaillierte Liste aller aufgeführten Werke sowie die Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben.

  • Normalerweise berechnet die SUISA die Entschädigung auf der Basis der Einnahmen. In folgenden Fällen dienen jedoch die Kosten der Musikverwendung als Berechnungsgrundlage:

    • wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können,
    • wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen und der Kunde kein Budget erstellt hat oder wenn der Kunde im Voraus davon ausgeht, die Kosten ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln zu decken,
    • bei Wohltätigkeitsanlässen, wenn der Einnahmenüberschuss Hilfsbedürftigen zugute kommt.