Verwertungsgesellschaften

Übersicht sämtlicher Verwertungsgesellschaften

Wie, ob und wo ein Werk verwendet werden darf, bestimmt ausschliesslich der Urheber selbst. Grundsätzlich wird die Erlaubnis zur Werknutzung (und die damit verbundenen Konditionen) also zwischen dem Urheber und dem Nutzer vereinbart. Bei Massennutzungen – wie zum Beispiel der Verwendung von Musik im Radio oder in Geschäften – ist es den Nutzern aber kaum möglich, mit jedem Urheber persönlich Kontakt aufzunehmen.
Zu diesem Zweck gibt es Verwertungsgesellschaften: Sie verwalten treuhänderisch die Nutzungsrechte von einzelnen Urhebern im Kollektiv gegenüber den Nutzern. 

In der Schweiz existieren fünf Verwertungsgesellschaften. Sie sind als privatrechtlich organisierte Genossenschaften oder Vereine organisiert: 

ProLitteris: Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. 

SSA: Genossenschaft von Urhebern der Sparten Dramatik, Musikdramatik, Choreografie, Audiovision und Multimedia.

SUISA: Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. 

SUISSIMAGE: Nimmt die Urheberrechte von Filmurhebern wie Drehbuchautoren,  Regisseuren und Filmproduzenten wahr.

SWISSPERFORM: Nimmt die Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte genannt) in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein für ausübende Künstler, Produzenten von Ton- und Tonbildträgern sowie Sendeunternehmen wahr.

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