Doppelbesteuerungsabzüge
Was ist Doppelbesteuerung?
Es gibt zum einen eine Einkommenssteuer und zum anderen eine Quellensteuer.
Die Einkommenssteuer zahlt man am Ort seines Steuersitzes, also dort, wo man seine Steuererklärung einreicht. Wenn ein Mitglied oder ein/e Auftraggeber/in von der SUISA Vergütungen für Urheberrechte ausbezahlt erhält, wird auf diesen Einkünften die Einkommensteuer erhoben.
Die Quellensteuer wird direkt an der Quelle der Auszahlung einbehalten resp. abgezogen. Es ist eine Steuer auf Erträge wie Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, auch Vergütungen für Urheberrechte gehören dazu. Wenn eine ausländische Schwestergesellschaft für ein SUISA-Mitglied Geld einnimmt und diese Einnahmen an die SUISA weiterleitet, wird auf diesen Einkünften unter Umständen bereits an der Quelle, in diesem Fall bei der ausländischen Verwertungsgesellschaft, eine Quellensteuer erhoben und an die Steuerbehörde des jeweiligen Landes weitergeleitet.
Wenn auf die Urheberrechtsvergütungen sowohl die Einkommenssteuer am Steuersitz als auch die Quellensteuer im Ausland erhoben wird, liegt der Fall von Doppelbesteuerung vor.
Es gibt sehr unterschiedliche Regeln, wie oder ob überhaupt bei der grenzüberschreitenden Auszahlung von Urheberrechtsvergütungen durch Verwertungsgesellschaften eine Quellensteuer zur Anwendung kommt. Diese Bestimmungen werden nicht von den Verwertungsgesellschaften gemacht, sondern werden von den Steuerbehörden der jeweiligen Länder erlassen. Um solche Doppelbesteuerungen zu minimieren oder ganz zu verhindern, schliessen die meisten Staaten untereinander sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Auf der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob eine Quellensteuer abgezogen wird und gegebenenfalls wie hoch diese pro Land ist, bzw. was Ihnen die ausländische Verwertungsgesellschaft direkt von den Abrechnungen abzieht: Übersicht aller Doppelbesteuerungsabzüge extern
Wie gehe ich bei Doppelbesteuerung vor?
Der Fall der Doppelbesteuerung ist eine komplexe Angelegenheit. Die Bestimmungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Hinzu kommt, dass unübersichtliche Ausnahmeregeln bestehen: Zum Beispiel machen einzelne Staaten einen Unterschied, ob der Empfänger oder die Empfängerin der Urheberrechtsvergütungen von der SUISA einen Wohnsitz in der Schweiz («resident») oder Wohnsitz im Ausland («non resident») hat und sehen dafür unterschiedliche Steuersätze vor.
Wir empfehlen den Mitgliedern und Auftraggebern/innen der SUISA deshalb, mit einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten Kontakt aufzunehmen. Eventuell kann Ihnen auch Ihre Steuerbehörde weiterhelfen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich über die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu informieren. Über den folgenden Link gelangen Sie zur ausländischen Quellensteuer pro Land: Staatenbezogene Steuerinformationen
Unter Umständen kann die Quellensteuer bei der ausländischen Steuerbehörde teilweise oder vollständig zurückgefordert werden. Je nach Land ist das verlangte Vorgehen unterschiedlich. Häufig erfolgt die Rückforderung per Formular, das man ausfüllen muss. Formulare zur Rückerstattung der Quellensteuer finden Sie unter: Formulare zur Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer