Online-Nutzungen

2017 hat die SUISA zusammen mit der US-amerikanischen Musikorganisation SESAC das Joint Venture MINT Digital Services gegründet. Das Unternehmen übernimmt die Abrechnung und Administration des Online-Lizenzierungsgeschäfts von SESAC Digital und SUISA Digital.

SUISA Digital ist eine reine Tochtergesellschaft der SUISA, welche sich auf das Vergeben multi-territorialer Lizenzen spezialisiert hat. SUISA Digital und MINT bieten ihre Dienstleistungen auch Verlagen (für ihr angloamerikanisches Repertoire) und Verwertungsgesellschaften an. 

Wie bekomme ich Geld?

Stellen Sie sicher, dass Ihre Werke bei der SUISA angemeldet sind, bevor sie online verfügbar sind. Die SUISA rechnet die jeweiligen DSPs (Digital Service Providers) in unregelmässigen Abständen ab, frühestens aber sechs Monate nach der Nutzung (Streaming / Download). Die Listen der bereits vergüteten DSPs, Länder und Perioden finden Sie weiter unten in der Übersicht «Abgerechnete Digital Service Providers».

Warum bekomme ich kein Geld? 

Wenn Sie Ihre Werke pünktlich angemeldet haben, aber trotzdem keine Vergütungen für Streams (und Perioden) auf DSPs erhalten, mit welchen wir einen Vertrag haben, konnte Ihr Werk wahrscheinlich nicht vom Matching-System identifiziert werden. Stellen Sie sicher, dass die zugehörigen Meta-Daten korrekt bei den DSPs hinterlegt sind. Weiter ist es auch möglich, dass Ihre Werke zu wenige Streams für eine Abrechnung aufweisen: Abrechnungen für Einnahmen mit einem Totalbetrag unter CHF 5.- werden nicht erstellt. 

Wie setzt sich der Betrag zusammen?

Die Höhe der Vergütung hängt nebst den Vertragsbedingungen von der Art der Abonnemente der User bei den Streamingdiensten ab. Streams, welche mit einem «Premium-Abonnement» gemacht wurden, führen zu höheren Vergütungen als Streams von kostenlosen Abos. Die Vergütung pro Stream variiert stark von Dienst zu Dienst, von Abonnement zu Abonnement und von Rechnungsperiode zu Rechnungsperiode. In der Schweiz reicht die Spannweite von CHF 0.003 pro Stream bis CHF 0.0005 pro Stream. Im Ausland ist die Spannweite mit von 0.005 pro Stream bis 0.0000004 pro Stream allerdings noch weitaus grösser.  

Die SUISA Digital befindet sich in Verhandlungen oder hat bereits Verträge mit über 50 DSPs für insgesamt 179 Länder, darunter:

  • 7digital
  • Aaptiv
  • Amazon Music
  • Anghami
  • Apple Music
  • Apple iTunes
  • Audible Magic 
  • Audiomack
  • Audius
  • Bandcamp
  • Beatport – Download
  • Beatport Link / Beatsource
  • Better Day 
  • Wireless
  • Bleep
  • Boomplay 
  • Dailymotion
  • Deezer
  • DJ City
  • Emusic
  • Facebook
  • Freqmusic
  • Gaana
  • Huawei Music 
  • Idagio
  • IMVU
  • Instagram
  • JioSaavn 
  • Juno Download
  • JOOX (Tencent)
  • KKBox
  • Kuaishou
  • Lickd
  • Line Music
  • Linn Records
  • Lucky Voice
  • Melody VR
  • Mixcloud
  • Musopia
  • Napster
  • Oculus
  • Panthr
  • Peloton
  • PlayNetwork
  • Primephonic
  • Qobuz
  • Recisio
  • Resso 
  • (ByTeDance) 
  • Roximusic
  • Songpop
  • StreoApp
  • Smule
  • Snap
  • Soundcloud
  • Soundtrack
  • YourBrand
  • Spotify
  • Tag Mix
  • Tidal
  • TikTok
  • Traxsource 
  • Triller
  • Ultimate Guitar
  • YouTube 
  • VEVO
  • Vimeo
  • Whatpeopleplay
  • Wynk
  • Xplore
  • Yousician

Müssen sich Mitglieder für Online-Nutzungen ihrer Werke an MINT wenden?

Nein. Für SUISA-Mitglieder ändert sich nichts. Ihr Ansprechpartner bleibt die SUISA, die auch weiterhin die Abrechnungen an die Mitglieder verschickt. MINT Digital Services erbringt lediglich Dienstleistungen für die SUISA.

Erhalten Mitglieder dank dem Zusammenschluss mit der US-amerikanischen Firma SESAC rascher und mehr Geld für Nutzungen in den USA?

Nein. Die Zusammenarbeit mit SESAC hat keinen Einfluss auf die Vergütungen aus den USA. Das Joint Venture bezieht sich ausschliesslich auf Online-Nutzungen ausserhalb der USA. Die SUISA ist aber bemüht, die Vergütungen aus den USA sowie auch aus anderen Ländern zu verbessern. 

Kann die SUISA durch MINT bessere Verträge mit Online-Plattformen aushandeln?

Es ist möglich, dass mit einigen Online-Plattformen bessere Verträge ausgehandelt werden können. Die Plattformen können selber entscheiden, ob sie einzeln mit den beiden Lizenzierungseinheiten der SUISA und von SESAC verhandeln wollen oder mit beiden Unternehmen gleichzeitig. Letzteres würde bedeuten, dass SUISA Digital Licensing vom grösseren Repertoire von SESAC profitiert – und dadurch auch von besseren Konditionen. 
Die SUISA resp. SUISA Digital Licensing verhandelt regelmässig über die Verträge mit Online-Plattformen. Unser Ziel ist es dabei stets, bessere Konditionen für die Urheber und Verleger auszuhandeln.

Richtige und vollständige Daten und Informationen über Werke, Rechte und Territorien sind essentiell für eine zuverlässige, effiziente und schnelle Wahrnehmung der Online-Rechte durch die SUISA, MINT und SUISA Digital Licensing.

Fehlerhafte Daten und Informationen können wie folgt gemeldet werden: 

Das könnte Sie auch interessieren: 

  • Online-Einnahmen aus den USA von «The Mechanical Licensing Collective»

    07.06.2024: Vergütungen von «The Mechanical Licensing Collective» für mechanische Rechte aus Online-Nutzungen in den USA: Was es damit auf sich hat und wie das geht

  • Die Praxis der Online-Lizenzierung verlangt frühzeitiges Anmelden der Werke

    29.10.2022: Die Abrechnung der Urheberrechtsvergütungen für Online-Nutzungen ist komplex, auch weil die Prozesse anders sind als bei Aufführungs- oder Senderechten. Der wichtigste Ratschlag lautet: Zuerst das Werk möglichst frühzeitig bei der SUISA anmelden, erst dann online veröffentlichen.