Die Geschichte der SUISA
Die Entstehungsgeschichte der SUISA begann vor rund 140 Jahren.
Eine kurzweilige Zeitreise in Bildern durch die Geschichte der Schweizer Musik und der SUISA
Die SUISA gestern und heute
Die SUISA setzt sich seit über 100 Jahren für eine faire Vergütung der Komponistinnen, Komponisten, Textautorinnen und Textautoren und Verlegerinnen und Verleger von Musik ein. Parallel zu der sich weltweit wandelnden Musiknutzung entwickelte sich die SUISA seit 1923 stetig weiter.
1883 – Erstes schweizerisches Urheberrechtsgesetz
Das erste Urheberrechtsgesetz (URG) der Schweiz trat 40 Jahre vor der Gründung der SUISA in Kraft. Eine Verwertungsgesellschaft existierte – im Gegensatz zu den Nachbarländern – noch nicht. Seit 1876 garantierte aber eine Agentur der französischen SACEM französischen Urhebern/innen in der Schweiz den gleichen Rechtsschutz wie in Frankreich.
Übersicht Enstehung der Verwertungsgesellschaften
1900 – Gründung des STV
Den Anstoss für die Gründung einer Verwertungsgesellschaft in der Schweiz gab ein musikalischer Bundesrat namens Adrien Lachenal. Am 30. Juni 1900 wurde in Zürich der Schweizerische Tonkünstlerverein (STV) gegründet. Dieser war zwar noch keine Verwertungsgesellschaft, hatte sich aber zum Ziel gesetzt, eine Gesellschaft für die kollektive Verwertung von Urheberrechten zu gründen. Zunächst jedoch setzte er sich für die dazu erforderliche Verbesserung des Urheberrechts ein.
1923 – Gründung der MECHANLIZENZ
Die eigentliche Geschichte der SUISA beginnt 1923 mit der Gründung der Vorgängerorganisation MECHANLIZENZ. Ausschlaggebend für die Gründung war das Urheberrechtsgesetz, das 1923 in Kraft trat.
Die Aufgabe der MECHANLIZENZ war es, die Herstellung von Tonträgern zu lizenzieren. Gemeint waren damit weniger die Schallplatten, die 1923 noch in den Anfängen standen, sondern Musikdosen. Diese wurden vor allem in der Gegend um Yverdon und Sainte-Croix hergestellt und in die ganze Welt exportiert.
1924 – Gründung der GEFA
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes und nach der Gründung der MECHANLIZENZ, am 6. Juli 1924, wurde in Olten die GEFA, die schweizerische Gesellschaft für Aufführungsrechte, gegründet. Geleitet wurde der Verein vom Schweizerischen Tonkünstlerverein (STV) unter Mitwirkung der Schweizerischen Gesellschaft volkstümlicher Autoren/Autorinnen, Komponisten/Komponistinnen und Verleger/Verlegerinnen, des Verbands Schweizerischer Musikalien-Händler und -Verleger sowie weiterer Gruppierungen.
1941 – Aus GEFA wird SUISA
Das neue Verwertungsgesetz von 1941 sah vor, dass nur eine einzige Gesellschaft die Rechte der Urheber/innen von nicht-theatralischen Musikwerken kollektiv verwerten durfte, dass diese Gesellschaft eine Bewilligung benötigte und dass sie unter Bundesaufsicht gestellt werden sollte. Dies war der Anlass für eine Umwandlung der GEFA vom Verein zur Genossenschaft. Zudem wurde die GEFA in SUISA umbenannt. Der Name ist ein Zusammenzug aus Buchstaben von SUISse Auteurs.
Die SUISA nahm am 1. Januar 1942 ihre Tätigkeit auf und verlegte ihren Sitz in die Räumlichkeiten der ehemaligen Rentenanstalt am Zürcher Mythenquai.
1946 – Zusätzlicher Sitz in der Westschweiz
1946 beschloss der SUISA-Vorstand, in Lausanne eine Zweigniederlassung für das Inkasso und die direkte Betreuung der Mitglieder in der Westschweiz zu eröffnen. Ihr wurde auch die Abteilung Film angegliedert, welche die Kinos, Filmproduzenten/innen und Fernseh-Werbeauftraggeber/innen der ganzen Schweiz betreut.
1958 – Schulterschluss mit der MECHANLIZENZ
Die meisten Mitglieder der MECHANLIZENZ gehörten auch der SUISA an und verglichen die Leistungen der beiden Gesellschaften. 1958 wurde die MECHANLIZENZ an die SUISA angegliedert, beide Gesellschaften blieben aber juristisch unabhängig. Die vollständige Fusion kam einige Jahre später: Der Fusionsvertrag wurde von der Generalversammlung beider Gesellschaften am 14. Juni 1980 genehmigt.
1965 – CAE-Verzeichnis (Compositeurs, Auteurs, Éditeurs)
Der Weltverband der Verwertungsgesellschaften CISAC (Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs) beauftragte die SUISA damit, eine Liste aller Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musikverleger/innen, die einer Urheberrechtsgesellschaft angeschlossen sind, zu erstellen. So entstand das CAE-Verzeichnis, das schon bald mehr als eine Million Namen von Urhebern/innen und Verlegern/innen enthielt. Seit 1997 heisst es IPl (Interested Parties Information) und kann online weltweit von allen Rechtsinhabern/innen eingesehen werden.
1968 – Die SUISA zieht in ihr eigenes Haus
In den Nachkriegsjahren wurde immer mehr Musik komponiert und konsumiert. Die Anzahl der SUISA-Mitglieder verdreifachte sich zwischen 1942 und 1960 – die Anzahl Büros der SUISA wurde in dieser Zeit aber nur verdoppelt.
Die Steigerung des Musikkonsums und der angemeldeten Werke bedingte zudem, dass die SUISA eine eigene EDV-Anlage installieren musste. Die Speicherkapazitäten nahmen zu jener Zeit enorm viel Platz ein. Die SUISA musste sich also wiederum nach neuen Räumlichkeiten umschauen.
1966 wurde im Beisein des Zürcher Stadtpräsidenten Sigmund Widmer der Grundstein gelegt und im November 1968 zog die SUISA in das neue Haus ein.
1989 – Erste Stiftung für Musik
Anlässlich der Generalversammlung 1987 der SUISA stellte der Westschweizer Komponist und Schriftsteller Michel Bühler die Idee einer zentralen Struktur zur Unterstützung des Chansons vor. Dieser Vorstoss führte 1989 zur Gründung der «SUISA-Stiftung für Musik», die heutige FONDATION SUISA. Sie hat ihren Sitz im «Haus der Musik» in Lausanne. Die Aufgabe der FONDATION SUISA ist die Förderung des aktuellen Musikschaffens in der Schweiz und im Ausland.
Die Stiftung wird finanziert mit 2,5% der SUISA-Einnahmen aus den Aufführungs- und Senderechten aus der Schweiz und Liechtenstein. Jedes Jahr vergibt die FONDATION SUISA über CHF 2,5 Millionen an Projekte, Stipendien und weitere Aktivitäten.
1999 – 32,3 Mio. CHF Einnahmen
Im Jahr 1999 betrugen die Einnahmen aus den Vervielfältigungsrechten 32,3 Mio. CHF. Die Jahrhundertwende zeichnet einen Höhepunkt ab in der Vervielfältigung. Gleichzeitig ist diese Zeit ein Wendepunkt: Ab 2000 begannen die Vergütungen für Privatkopien und Einnahmen aus Online-Nutzungen (Download und Streaming) die Umsätze aus Vervielfältigungsrechten zu ersetzen.
Das World Wide Web erweist sich nicht als modische Erscheinung, sondern krempelt den Musikvertrieb um.
2002 – Zweigniederlassung in Lugano
Für die Musikschaffenden und Kunden/innen im Tessin sowie im benachbarten Norditalien eröffnete die SUISA 2002 eine Zweigniederlassung in Lugano. Heute betreuen dort vier Mitarbeitende Urheber/innen, Verleger/innen und Kunden/Kundinnen in der italienischen Schweiz und im benachbarten Italien.
2010 - Ein Postulat führt zur Urheberrechtsrevision
2010 reichte die damalige Ständerätin und das spätere Mitglied des SUISA-Vorstandes Géraldine Savary das Postulat «Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen von Musik?» ein. Als Folge dieses Postulats begann 2012 die letzte Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG).
Das revidierte URG trat am 1. April 2020 in Kraft – 10 Jahre nach dem Postulat. In dieser Zeit hatte sich die Technologie rasant verändert: Musik wurde schon damals kaum mehr heruntergeladen, sondern vor allem auf Online-Plattformen gestreamt. Die nächste Revision wird voraussichtlich schon bald notwendig werden, um eine Entschädigung für die Verwendung der Rechte der Urheber/innen wirkungsvoll auch bei den Tech-Giganten (GAFA: Google, Apple, Facebook, Amazon) und im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz durchzusetzen.
2017 –Mint und SUISA Digital: ein wichtiger Schritt in die Zukunft
Das Prinzip der territorialen Rechtewahrnehmung gilt nicht für die Musiknutzung im Online-Bereich. Die Lizenzierung der Online-Musiknutzung bedingt zudem, dass die Verwertungsgesellschaften über die entsprechenden Prozesse und IT-Infrastruktur verfügen. Viele – auch grössere – Gesellschaften begannen deshalb, zusammenzuspannen und haben sogenannte Lizenzierungshubs gegründet. Zusammen mit der US-amerikanischen Musikrechte-Organisation SESAC Holdings entstand das Joint Venture Mint Digital Services. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Abrechnung und Administration des länderübergreifenden Musik-Lizenzierungsgeschäfts mit Online-Anbietern.
Die Lizenzierung der internationalen Online-Musikplattformen erfolgt über die im gleichen Jahr gegründete Tochtergesellschaft SUISA Digital Licensing, die ihren Sitz in Liechtenstein hat. Sowohl Mint wie auch SUISA Digital Licensing bieten ihre Dienstleistung auch anderen Verwertungsgesellschaften und Musikverlagen an.
2019 – 100'000 neue Kundinnen und Kunden auf einen Schlag
2015 wurde in der Schweiz das Radio- und TV-Gesetz revidiert, was auch Folgen für die SUISA hatte. Bis anhin verantwortete die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren Billag im Auftrag der SUISA das Inkasso für die Hintergrundunterhaltung in Unternehmen, die Musik, TV-Sendungen oder Videos in ihren Räumlichkeiten abspielten.
Nach der Systemänderung aufgrund des revidierten Gesetzes übernahm Anfang 2019 die SUISA wieder diese Aufgabe. Sie betreute somit auf einmal 100'000 neue Kundinnen und Kunden. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, baute die SUISA ein Kundencenter mit rund 10 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf.
2023 - 100 Jahre SUISA
2023 feierte die SUISA ihr 100-jähriges Bestehen mit diversen Aktivitäten wie der Jubiläumsfeier im Zürcher Club AURA, dem Jubiläumsbuch «Streiflichter auf 100 Jahre Schweizer Musik», der Kurzfilmserie «Louis checkt’s» und einer Jubiläumswebseite. Die Post würdigte die SUISA mit einer Sondermarke: die erste Briefmarke der Schweiz mit Augmented Reality und Musik.