Nutzungen im Inland
Je nach Art der Nutzung Ihrer Werke wird der dafür vorgesehene Tarif für die Lizenzierung (Inkasso) angewendet. Nach bezahlter Rechnung des Musiknutzers wird das eingenommene Geld verteilt, abzüglich unserer Verwaltungskosten und der Abzüge für die Stiftungen.
Wie bekomme ich Geld?
Bei der Verteilung wendet die SUISA zwei verschiedene Arten der Verteilung an:
- Bei der einen werden die Tantiemen an die effektiv genutzten Werke verteilt, bzw. an die Bezugsberechtigten dieser Werke.
- Bei der zweiten werden die Tantiemen von verschiedenen Nutzern gesammelt und auf alle Werke verteilt, die in diesem Bereich genutzt werden. Die Verteilung geschieht dabei nach einem Punktesystem, nach dem die Werke gewichtet werden.
Weiter arbeiten wir für bestimmte Nutzungsarten auch mit Pauschalvergütungen. Diese werden nicht werkbezogen verteilt, sondern aufgrund vorausgegangener Einnahmen prozentual an die Mitglieder und Schwestergesellschaften ausgeschüttet.
Wann bekomme ich meine Tantiemen?
Wenn alles von der Werkanmeldung über die Nutzungsmeldung und das Inkasso bis hin zur Verteilung reibungslos abläuft, erhalten Sie die Ihnen zustehenden Urheberrechtsentschädigungen frühestens sechs Monate nach der Nutzung.
Warum bekomme ich kein Geld?
Das kann verschiedene Gründe haben. Wichtig ist, dass Sie Ihre Werke frühzeitig (am besten vor der ersten Nutzung) bei uns anmelden. Weiterführende mögliche Gründe werden nachstehend bei den Nutzungsarten erklärt.
Wie komme ich trotzdem zu meinem Geld?
Bitte überprüfen Sie, ob wir für die betreffende Nutzungsart überhaupt eine Pro-Werk-Verteilung vornehmen oder ob diese Nutzung nur pauschal oder als Zuschlag vergütet wird. Grundsätzlich können Sie fehlende Vergütungen bis 18 Monate nach der Nutzung bei uns melden. Unsere Sachbearbeiter werden alles Nötige unternehmen, um die fehlenden Vergütungen nachträglich abrechnen zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: claims@suisa.ch
Wie setzt sich der Betrag zusammen?
Die Höhe der Auszahlung hängt von diversen Faktoren ab und variiert je nach Tarif und Verteilungsklasse teilweise stark. Ausschlaggebend für die Höhe des Betrags ist auch, mit wie viel Prozent Sie an den Werken beteiligt sind.