Musikvereine und Chöre (Laienmusik)
Lizenz beantragen
Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik von Musikvereinen und Chören (Laienmusik)
Als Musikvereinigungen gelten Gruppen, deren Mitglieder in ihrer Freizeit musizieren – zum Beispiel Blasmusikvereine, Chöre, Tambourgruppen, Trachtengruppen oder Amateur-Orchester.
Konzertlizenzen
Als Musikvereinigung profitieren Sie für Ihre Konzerte von einfachen und günstigen Tarifen: Sofern der Eintrittspreis höchstens CHF 45.– beträgt, erhalten Sie eine Lizenz gestützt auf den Tarif B. Das bedeutet, Sie bezahlen jährlich pro 5 Mitglieder je zwischen CHF 32.– und CHF 46.25, je nach Art Ihrer Vereinigung (Blasmusik, Chor usw.). Ist mehr als die Hälfte Ihrer Mitglieder unter 19 Jahren alt, kostet die Lizenz sogar nur halb so viel.
Ist der Eintrittspreis eines Konzertes höher als CHF 45.–, lesen Sie bitte die Informationen zum Gemeinsamen Tarif K (GT K).
- Merkblatt: Gemeinsamer Tarif K (GT K)
- Tariftext: Gemeinsamer Tarif K (GT K gültig bis 31.12.2024)
- Tariftext: Gemeinsamer Tarif K (GT K gültig ab 01.01.2025)
Vereine mit Gesamtvertrag
Einige Verbände haben die Lizenzen für Konzerte und Unterhaltungsanlässe ihrer Mitglieder mit einem Gesamtvertrag geregelt. Sofern Sie Mitglied eines solchen Verbandes sind, profitieren Sie von Ermässigungen und müssen in der Regel selbst keine Lizenz mehr einholen. Die folgenden grossen Verbände haben mit der SUISA einen Gesamtvertrag abgeschlossen:
Grosse Verbände, die mit der SUISA einen Gesamtvertrag abgeschlossen haben
Sie sind unsicher, ob Ihr Verband mit der SUISA ebenfalls einen Vertrag hat? Fragen Sie am besten bei uns nach.
Müssen Verzeichnisse der aufgeführten Musik abgegeben werden?
Ja. Liegt ein Jahresvertrag vor, kann Ihre Musikvereinigung der SUISA die Verzeichnisse der aufgeführten Musik jährlich zustellen (jeweils bis zum 15. Januar für das Vorjahr). Verfügt Ihre Vereinigung über keinen Jahresvertrag, reichen Sie das Verzeichnis der aufgeführten Musikwerke bitte spätestens 10 Tage nach dem Auftritt ein. Bei Musikvereinigungen, die Mitglied eines Verbandes mit Gesamtvertrag sind, erfolgt die Übermittlung der aufgeführten Werke elektronisch durch den jeweiligen Verband.
So gehen Sie vor:
Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular sowie die Werkliste (Programmformular) an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns eine Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.