Werbeauftraggeber und SUISA haben sich auf Lizenzbedingungen für Online-Werbekampagnen geeinigt
Die Komponisten von Werbemusik wollen für die Nutzung ihrer Werke im Online-Bereich fair vergütet werden. Nach längeren Verhandlungen haben sich die SUISA und der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) im April 2017 auf Lizenzbedingungen für Online-Werbekampagnen geeinigt.
Die Vergütung für Urheberrechte beträgt beim Zugänglichmachen einer Online-Werbekampagne 2,15% des Online-Mediabudgets. Die korrekte Berechnung der Vergütungen erfolgt auf Basis der konkreten Budgets für die Bereitstellung der Werbespots im Internet. Dabei müssen die Kosten für die Platzierung auf fremden Plattformen oder sonstigen Webseiten angegeben werden. Die Lizenzbedingungen gelten ab dem 1. Mai 2017. Die Lizenzbedingungen für Online-Werbekampagnen unterstehen nicht der Tarifaufsicht durch die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK).
Die Online-Tarife können frei ausgehandelt werden, weil die Wahrnehmung von Urheberrechten an Musik bei Online-Nutzungen nicht zwingend über die SUISA stattfinden muss. Die Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger Musik vertritt einen grossen Teil der bedeutenden Werbemusikkomponisten. Im Auftrag und Interesse dieser Urheber hat die SUISA bei den Verhandlungen eine Lösung angestrebt, die den Komponisten für die Nutzung ihrer Musik in der Online-Werbung eine faire Vergütung sichert und zugleich für alle Beteiligten einfach in der Umsetzung ist.
Weitere Infos zu Online (Werbe-)Kampagnen finden Sie auf der Website der SUISA.