Rappenspalten im digitalen Musikvertrieb
Das Geschäft im Online-Bereich ist – nicht nur für Urheberrechtsgesellschaften – durch einen dauernden Wandel geprägt. Im zweiten Teil des Gesprächs macht SUISA-CEO Andreas Wegelin einen Ausblick, was der heutige Stand ist und über welche Szenarien diskutiert wird.
Andreas Wegelin, reden wir über Relationen und Grössenverhältnisse. Von Streaming-Dienstleistern wie etwa Spotifyerhalten die Komponistinnen und Komponisten Mikrorappenbeträge pro Wiedergabe vergütet. Wieviel Prozent des Umsatzes ist das, wenn man es hochrechnet?
Andreas Wegelin: Wenn man nur die Urheberrechte anschaut, sind das etwa 12 bis 15 Prozent von etwa 70% Gesamtumsatz des Service Providers. Der Rest entfällt für Aufnahme, Produzent, Interpret. Das entspricht in etwa der Situation offline in der Schweiz. Die Urheberrechte der Komponisten sind dort über staatlich genehmigte Tarife geregelt. Diese sind sogar leicht tiefer. Ein Monopol bringt also nicht unbedingt das bessere Ergebnis für die Urheber.