Neuverhandlung des Konzerttarifs: Rückkehr zu den Grundsätzen
Unter den Tarifverhandlungen, die die SUISA derzeit führt, nehmen jene über den Gemeinsamen Tarif K einen besonderen Platz ein. Wie berichten über den Stand der Verhandlungen.
Seitens der SUISA besteht das Ziel darin, den Tarif zu vereinfachen, insbesondere in Bezug auf kleinere Veranstaltungen, um Verwaltungskosten zu sparen und den Zugang zu Musik zu fördern. Die Interessen der Veranstalter/innen gehen ebenfalls in diese Richtung, so dass Lösungen für eine Vereinfachung möglich sein sollten. Komplizierter ist es, wenn die an den Verhandlungen beteiligten Verbände bestimmte Grundsätze des Urheber- und Tarifrechts in Frage stellen.
In einem zentralen Punkt ist das Gesetz klar: Die Urheberrechtsentschädigungen sind zunächst unter Berücksichtigung des Ertrags aus der Werknutzung zu berechnen (Art. 60 URG). Im Bereich der Konzerte ist allgemein bekannt, dass die Billettpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind und damit auch die Umsätze der Veranstalter/innen. Diese weisen jedoch darauf hin, dass dieser Trend auf einen Anstieg ihrer Ausgaben und nicht auf eine Erhöhung ihrer Margen zurückzuführen ist. Ausserdem argumentieren sie, dass die Kompositionsarbeit sich in den letzten Jahren nicht verändert hat und es somit keinen Grund gibt, sie besser zu bewerten.
(Foto: Tabea Hüberli & Dirk Hoogendoorn)