Urheberrechtsrevision: Die Verwertungsgesellschaften begrüssen Vorschlag und verweisen auf weiteren Handlungsbedarf
Swisscopyright, der Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften, begrüsst die Vorlage des Bundesrates zur Urheberrechtsrevision. Die Vorschläge entsprechen grossteils den Forderungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), welche die Verwertungsgesellschaften stellvertretend für die Urheber, Interpreten und Produzenten mitgeprägt haben. Allerdings fehlen Elemente in der Vorlage.
Bern/Lausanne/Zürich, 11.12.2015 – Der Bundesrat hat heute die Vorlage zur Urheberrechtsrevision vorgestellt und in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage entspricht in weiten Teilen den Forderungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12). Diese wurden 2012 und 2013 im Rahmen eines Konsens von Vertretern der Kulturschaffenden, Konsumenten und Nutzerverbänden erarbeitet und sollen zeitgemässe gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, damit die Rechtsinhaber (Urheber, Interpreten und Produzenten) auch im Internetzeitalter fair entgolten werden und die Kreativwirtschaft weiterhin funktioniert.
Swisscopyright unterstützt Anpassungen, welche die Urheber, Interpreten und Produzenten im Internetzeitalter besser schützen soll:
Verbesserte Situation für Rechtsinhaber bei Online-Nutzung ihrer Werke
Die Konsumenten sollen auch weiterhin geschützte Werke aus dem Internet für den privaten Gebrauch herunterladen können – unabhängig davon, ob die Quelle legal oder illegal ist. Swisscopyright fordert aber griffige Massnahmen beim Hochladen und der illegalen Verbreitung geschützter Inhalte. Internetprovider sollen in die Pflicht genommen werden, um den Zugang zu illegalen Quellen einzuschränken oder zu verhindern. Entspre-chende Massnahmen, wie der Bundesrat sie etwa im neuen Geldspielgesetz vorschlägt, sind sinnvoll.
Swisscopyright prüft die Vorschläge zur Leerträgervergütung und zur erweiterten Kollektivlizenz und wird sich in ihrer Vernehmlassungsantwort detailliert dazu äussern. Die Anpassung der Leerträgervergütung darf keine negativen Auswirkungen auf die den Kulturschaffenden zustehenden Leistungen haben.
Es sind auch neue Nutzungsformen des Eigengebrauchs miteinzubeziehen, insbesondere die Speicherung von Werken in der Cloud. Dies ist sinnvoll und entspricht modernen Nutzer-Ansprüchen.
Vergütungsansprüche für Urheber und Interpreten audiovisueller Werke
Filme und Serien werden heute zunehmend durch Online-Plattformen (Video on Demand) konsumiert, was das Vermieten von Filmen abgelöst hat. Entsprechend muss das Urheberrecht an diese technische Entwicklung angepasst und der heutigen Internetnutzung gerecht werden. Diese Änderung fehlt bisher in der Vorlage.
Vorschläge zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
Swisscopyright unterstützt die Forderungen nach mehr Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften. Anlass zu einer verschärften Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften gibt es nicht. Die Vorlage des Bundesrates ist diesbezüglich zu korrigieren. Das Kostenbewusstsein ist bei den Gesellschaften durch die Selbstkontrolle und das Mitbestimmungsrecht ihrer Genossenschafter und Vereinsmitglieder gut verankert. Effizienz und wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Mitteln sind zentral.
Allerdings ruft Swisscopyright die Nutzer wie die Behörden dazu auf, den ihrerseits möglichen Beitrag zu leisten, um die Arbeit der Gesellschaften zu vereinfachen und die Kosten der Verwertung tief zu halten. Deshalb soll das Tarifgenehmigungsverfahren möglichst rasch vereinfacht werden.
Swisscopyright setzt sich dafür ein, dass der in der AGUR12 erarbeitete Kompromiss intakt bleibt damit die Urheber, Interpreten und Produzenten im Internetzeitalter besser geschützt sind. Swisscopyright wird sich in ihrer Antwort zur Vernehmlassung eingehend zu den Vorschlägen des Bundesrates äussern.
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Swisscopyright und Direktor SSA
Tel: +41 21 313 44 55
E-Mail: juerg.ruchti@ssa.ch
Über die Schweizer Verwertungsgesellschaften
Die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA und SUISSIMAGE und die Gesell-schaft für die Leistungsschutzrechte SWISSPERFORM vertreten die Rechte an künstlerischen Werken und Leistungen. Die Gesellschaften gehören den Urhebern / den Urheberinnen (Komponisten, Schriftsteller, Regis-seure, etc.), den ausübenden Künstlern/den ausübenden Künstlerinnen (Musiker, Schauspieler, etc.), sowie den Produzenten von Ton- und Tonbildträgern und den Sendeunternehmen. Die Gesellschaften erteilen die Erlaubnis für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen und ziehen dafür tariflich festgelegte Lizenzbeträge ein, die sie an die Rechteinhaber, deren Werke genutzt werden, verteilen.
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