Musik in Filmen
 

Jeder in der Schweiz oder in Liechtenstein produzierte Film, der Musik enthält und öffentlich ausgestrahlt oder vorgeführt wird, muss bei der SUISA angemeldet werden. 

Handelt es sich um ein Video oder einen Film?

Die SUISA unterscheidet hier folgendermassen:

Als Film bezeichnet man eine künstlerische Aufzeichnung oder Wiedergabe von bewegten Bildern und Tönen, die eine längere Geschichte erzählt, abgespielt wird sie in Kinos, im TV oder auf Video-on-Demand-Plattformen (VOD). Als klassische Filmformate gelten zum Beispiel Spielfilme, Serien im TV und auf VOD-Plattformen sowie Dokumentarfilme.

Videos sind meist kürzer und informeller als Filme. Sie werden auf digitalen Geräten gespeichert und auf Websites, Social Media oder Plattformen wie YouTube verbreitet. Dazu zählen zum Beispiel Erklärvideos, Imagefilme von Unternehmen, Werbefilme, Kurzvideos von Content Creators oder Musikvideos. 

Falls Sie einen Video mit Musik herstellen und zugänglich machen wollen, folgen Sie diesem Link: "Musik in Videos"

Jeder in der Schweiz oder in Liechtenstein produzierte Film, der Musik enthält und öffentlich ausgestrahlt oder vorgeführt wird, muss bei der SUISA angemeldet werden. Die Urheber/innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Nutzungsvergütung ihrer Musik. Dasselbe gilt auch für Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme oder Diashows.