Musik in Videos
Wenn Sie in der Schweiz oder in Liechtenstein Videos mit Musik herstellen und öffentlich zugänglich machen, müssen Sie diese bei der SUISA anmelden.
Handelt es sich um ein Video oder einen Film?
Die SUISA unterscheidet hier folgendermassen:
Videos sind meist kürzer und informeller als Filme. Sie werden auf digitalen Geräten gespeichert und auf Websites, Social Media oder Plattformen wie YouTube verbreitet. Dazu zählen zum Beispiel Erklärvideos, Imagefilme von Unternehmen, Werbefilme, Kurzvideos von Content Creators oder Musikvideos.
Als Film bezeichnet man eine künstlerische Aufzeichnung oder Wiedergabe von bewegten Bildern und Tönen, die eine längere Geschichte erzählt, abgespielt wird sie in Kinos, im TV oder auf Video-on-Demand-Plattformen (VoD). Als klassische Filmformate gelten zum Beispiel Spielfilme, Serien im TV und auf VoD-Plattformen sowie Dokumentarfilme.
Falls Sie einen Film mit Musik herstellen und zugänglich machen wollen, folgen Sie diesem Link.
Lizenzkosten
Die Tarife für die Vergütung der Urheberrechte sind abhängig davon, ob das Video für Werbezwecke eingesetzt wird, wie hoch das Werbebudget ist und welche Art von Musik Sie für Ihr Video verwenden möchten.