Filmvorführungen
Sie planen eine öffentliche Filmvorführung?
Die SUISA erteilt Ihnen dafür die entsprechende Musiklizenz.
Wer in der Schweiz oder in Liechtenstein einen Film oder ein Video mit Musik vorführt, muss Folgendes beachten:
Entscheidend für den Tarif sind Art und Ort der Vorführung.
Das Urheberrecht unterscheidet zwischen privater Aufführung und öffentlicher Aufführung. Bei einer öffentlichen Vorführung wird ein Film an einem öffentlich zugänglichen Ort gezeigt.
Wer braucht eine Lizenz?
Jede/r Veranstalter/in einer öffentlichen Vorführung – sei es gegen Bezahlung oder kostenlos.
Von wem erhält man die passende Lizenz?
Wenn Sie Filme vorführen, erhalten Sie die Lizenz direkt von der Filmproduktionsfirma oder (bei nicht-kommerziellen Vorführungen) von der MPLC. Beispiele für nicht-kommerzielle Vorführungsorte sind Bars und Restaurants, Wartezimmer von Arztpraxen oder Sportclubs.
Zusätzlich erhalten Sie von der SUISA eine Lizenz für die im Film enthaltene Musik.
So gehen Sie vor:
Wählen Sie Ihre Art der Vorführung hier unten.
Füllen Sie das Formular online aus, um die passende Lizenz zu beantragen. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.
Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Anschliessend verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.
Wählen Sie Ihre Art der Vorführung:
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Vorführung in Kinos und an Festivals
Beantragen Sie hier die Lizenz für eine öffentliche Vorführung in Kinos und an Filmfestivals
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Vorführung ausserhalb Kinos und Festivals
Beantragen Sie hier die Lizenz für eine andere öffentliche Vorführung (z.B. Openair-Kino, Gemeindesaal)
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Filmvorführung mit Live-Musik
Beantragen Sie hier die Lizenz für eine öffentliche Vorführung mit Live-Musik