Lizenz beantragen

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik in Games

Welche Musikrechte muss ein Gameproduzent erwerben?

Für die Produktion bzw. Herstellung des Games benötigt ein/e Gameproduzent/in folgende Rechte:

  • Synchronisationsrecht: Das Recht, ein musikalisches Werk mit einem audiovisuellen Werk (hier: das Game) zu verbinden. Dieses Recht kann ein SUISA-Mitglied (oder dessen Verlag) direkt mit dem Gameproduzenten regeln.
  • Herstellungs- und physische Verbreitungsrechte: Diese Rechte werden benötigt, um ein musikalisches Werk auf einem Tonbild- oder Datenträger zu vervielfältigen und diese Träger anschliessend zu verkaufen. Die Herstellungs- und Verbreitungsrechte werden von der SUISA verwaltet. Durch den neuen Zusatzvertrag zum Wahrnehmungsvertrag können diese Rechte vom Wahrnehmungsvertrag ausgenommen werden (mehr dazu unter «Neuer Zusatzvertrag zum Wahrnehmungsvertrag für SUISA-Mitglieder»).
  • Online-Rechte (Download / Streaming): Die meisten Games werden heutzutage auch oder nur über das Internet verkauft und vom Käufer heruntergeladen. Für die Bereitstellung zum Download benötigen die Gameproduzenten oder deren Online-Vertriebe (bspw. die Plattformen «Steam» oder «Origin») eine Download-Lizenz.
    Weiter existieren Games, welche nur über Streaming, bspw. in einem Browser gespielt werden können. Dafür wird eine Streaming-Lizenz benötigt.
    Diese Online-Rechte werden von der SUISA verwaltet. Sie können nicht durch den Zusatzvertrag zum Wahrnehmungsvertrag ausgenommen werden.
  • Verwandte Schutzrechte: Bei den verwandten Schutzrechten handelt es sich um die Interpreten/innenrechte und die Rechte an der Tonaufnahme. Zusammen werden diese Rechte oft auch «Master Rights» genannt.
    Spielt eine Urheberin oder ein Urheber die Komposition selbst ein und produziert auch die Aufnahme selbst, so kann er diese Rechte als Interpret/in und Tonträgerproduzent/in in Personalunion direkt an den Gameproduzenten für sämtliche Nutzungen lizenzieren. Anderenfalls muss der Inhaber der «Master Rights» diese separat an den Gameproduzenten lizenzieren. Die SUISA verwaltet diese Rechte nicht.

Für eine persönliche Auskunft schicken Sie uns eine E-Mail mit der Beschreibung Ihres geplanten Angebots an: customerservices@suisa.ch

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  • Weitere Rechte

    Für die Produktion von Filmen, Videos oder auch Podcasts werden zusätzlich zu den von der SUISA verwalteten Urheberrechten noch weitere Rechte benötigt.