Herstellung / Import von Speichermedien
Hier können Sie eine Lizenz (GT4 und 4i) beantragen, wenn Sie Speichermedien erstellen oder importieren.
Warum eine Leerträgervergütung?
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken im privaten Kreis. «Privat» heisst nach dem Gesetz (Art. 19.1.a), dass die Kopien durch Privatpersonen zur Verwendung «im persönlichen Bereich und im Kreis von Verwandten oder Freunden» hergestellt werden. Wer also Kopien von der CD oder von der Musikdatei aus dem Internet machen will, darf das im privaten Rahmen ohne Einschränkung tun. Damit die Urheber dabei nicht leer ausgehen, sieht das Gesetz eine Vergütung auf Leerträger bzw. auf Geräte mit integriertem Speicher (z. B. MP3-Player, Smartphones, Tablets) vor. Diese steht den Rechteinhabern der kopierten künstlerischen Werke zu.
Leerträger oder Geräte mit intergiertem Speicher, welche gebührenpflichtig sind:
- Leerkassetten Audio
- Leerträgervergütung CD-R data
- Leerträgervergütung DVD, Bluray
- Digitale Speichermedien Video
- Digitale Speichermedien Audio
- Speicher in Mobiltelefonen
- Speicher in Tablets
- Laptops
- SSD, Externe Festplatten und Speichererweiterungen
- ...
Hersteller oder Importeure von Leerträgern sind verantwortlich
Die Vergütung wird durch die Verwertungsgesellschaft bei den Herstellern und Importeuren der Leerträger erhoben. Diese können wiederum den finanziellen Aufwand in den Kaufpreis integrieren. Als Hersteller gilt, wer Leerträger in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein herstellt und in ihrer handelsüblichen Form dem Handel oder Konsumenten anbietet. Als Importeur gilt, wer Leerdatenträger aus dem Ausland in die Schweiz oder ins Fürstentum Liechtenstein importiert – unabhängig davon, ob er sie selbst verwendet, dem Handel oder direkt den Konsumenten anbietet. Als Importeur gilt auch ein im Ausland ansässiger Anbieter, der Leerträger z. B. über Online-Shops Konsumenten in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein anbietet und die Konsumenten dabei so bedient, als würden diese die Leerträger von einem inländischen Anbieter erwerben.
Vergütungsansätze
Die Höhe der Vergütungen der Tarife wird regelmässig verhandelt und aufgrund aktueller Daten und Preise festgelegt. Der Anteil geschäftlicher und nicht geschützter privater Daten wird bei der Tariffestlegung berücksichtigt.
Zeitpunkt der Entstehung der Vergütungspflicht
Die Vergütungspflicht entsteht für den Importeur beim Import in die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein. Für den Hersteller beginnt sie mit der Auslieferung aus seinem Betrieb oder seinen eigenen Lagern.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kontakt
SUISA Zentrale
Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik
Bellariastrasse 82
8038 Zürich