SUISA Stiftung der Urheber- und Verleger-Fürsorge (UVF)

Renten- und Unterstützungszahlungen für Urheber/innen

Die SUISA nimmt über die Stiftung der Urheber- und Verleger-Fürsorge eine soziale Aufgabe wahr und unterstützt die Altersvorsorge ihrer Mitglieder und Auftraggeber/innen. Die Stiftung leistet unter bestimmten Voraussetzungen einen Rentenbeitrag an Urheber/innen und Verlage. 

Die Stiftung wurde am 10. Juni 1941 gegründet und wird hauptsächlich durch einen Abzug von 7,5% auf allen Abrechnungen von Aufführungs- und Senderechten und Vergütungsansprüchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein finanziert. Sie soll mit einer Altersrente die Mitglieder und Auftraggeber/innen der SUISA bzw. deren Hinterbliebenen von den wirtschaftlichen Folgen des Alters und der Invalidität schützen.

Garantiertes Alterseinkommen für Urheber/innen

Den Urhebern/innen wird unter bestimmten Voraussetzungen ein gesichertes jährliches Einkommen garantiert, welches «massgebendes Einkommen» genannt wird. Dieses berechnet sich anhand des Durchschnitts der Entschädigungen aus Aufführungs- und Senderechten und Vergütungsansprüchen, die während der Dauer der Mitgliedschaft bis zum Rentenbeginn erwirtschaftet wurden. Dauerte die Mitgliedschaft weniger als 40 Jahre, wird die Rente pro fehlendes Jahr um 1,67% gekürzt. Bei einer zehnjährigen Mitgliedschaft beträgt die Kürzung somit 50%.

Die effektive Rentenzahlung entspricht der Differenz zwischen dem massgebenden Einkommen und der Abrechnung der SUISA-Vergütungen an den/die betreffende/n Urheber/in im Rentenjahr (Juli bis Juni). Urheber/innen, deren Abrechnungen im entsprechenden Jahr höher sind als ihr individuelles massgebendes Einkommen, erhalten für dieses Jahr keine Rentenzahlung aus der UVF.

Die UVF-Stiftung finanziert denjenigen Anteil des massgebenden Einkommens, den die Urheberin oder der Urheber und deren Hinterbliebenen (Witwen-/Partner-/Waisenrenten) nicht aus den laufenden Verteilungen der SUISA erhält und garantiert somit lebenslang ein gesichertes Einkommen, auch wenn der Ertrag aus der Nutzung ihrer Werke zurückgeht. Urheber/innen, deren Abrechnungen im entsprechenden Jahr höher sind als ihr individuelles massgebendes Einkommen, erhalten für dieses Jahr keine Rentenzahlung aus der UVF-Stiftung.

Die Obergrenze für das massgebende Einkommen beträgt CHF 40 500.

Die rentenberechtigten Urheber/innen werden beim Eintritt ins Rentenalter von der SUISA kontaktiert; es ist ihrerseits keine Meldung an die SUISA notwendig.

Wann zahlt mir die SUISA eine
Altersrente?

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Stiftungsreglement UVF und im Merkblatt «Fürsorgeleistungen für Urheber».

Voraussetzungen für Urheber/innen

  • Vollendung des 63. Altersjahres
  • Mindestens 10 Jahre SUISA-Mitgliedschaft
  • Jahresmittel der Abrechnungen des/r Urhebers/in über Aufführungs- und Senderechte und Vergütungsansprüche seiner/ihrer Werke von mindestens CHF 250

Berechnungsbeispiel Altersrente für Urheber/innen

Das individuelle massgebende Einkommen eines/r Urhebers/in beträgt CHF 9000. Im Zeitraum von Juli 2023 und Juni 2024 erhält er/sie von der SUISA Abrechnungen von insgesamt CHF 3000 aus  Aufführungs- und Senderechte und Vergütungsansprüchen seiner/ihrer Werke im In- und Ausland.

Die Differenz in Höhe von CHF 6000 wird ihm/ihr mit der Rentenabrechnung vom Juli 2024 ausgerichtet.

Leistungen an Angehörige von Urheber/innen

Die Stiftung der Urheber- und Verleger-Fürsorge sieht nebst den Renten für Urheber/innen auch Leistungen für überlebende Ehegattinnen/Ehegatten, eingetragene Partner/innen, Lebenspartner/innen und Waisen vor. Die Voraussetzungen für diese Leistungen sowie die Höhe der massgebenden Einkommen für diese Renten sind im Stiftungsreglement UVF aufgeführt.

Alle aufgeführten Fürsorgeleistungen (nicht jedoch die Unterstützungszahlungen in Notfällen) werden unabhängig von den Leistungen anderer Sozialwerke und Versicherungen sowie von der allfälligen privaten Vorsorge der Empfänger/innen erbracht.

Unterstützungszahlungen in Notfällen

Das Reglement der UVF sieht zudem die Möglichkeit vor, Urheber/innen oder deren Hinterbliebene, die sich in einer Notlage befinden (insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder eines Elementarschadens) einmalig finanziell zu unterstützen. 

Die Stiftung der Urheber- und Verleger-Fürsorge der SUISA ist Mitglied beim Verein «das NETZ». «Das NETZ» bietet Kulturschaffenden in Notlagen unter anderem Budgetplanung, soziale Beratung und Begleitung an. In allen Landesteilen der Schweiz stehen Ihnen dazu Fachleute aus dem Sozialbereich zur Verfügung.

Wenn Sie sich in einer Notlage befinden und von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stiftung der Urheber- und Verleger-Fürsorge der SUISA.

Eine weitere Vorsorgeeinrichtung für Kulturschaffende ist das Netzwerk «Vorsorge Kultur», dessen Beratungsstelle von Suisseculture Sociale betrieben wird. Egal ob im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall: Hier finden Künstler/innen aller Genres ein berufliches Vorsorgeangebot. 

www.vorsorge-kultur.ch  

Leistungen an Verlage

Die UVF-Stiftung richtet ebenfalls Leistungen für Verlage aus, sofern sie die Bedingungen betreffend Verlagstätigkeit in der Schweiz erfüllen. Das System für Verlage ist jedoch anders aufgebaut als für die Urheber/innen.

Die Leistungen sind auf der Seite Fürsorgestiftung für Verleger/innen erklärt. 

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SUISA Stiftung UVF

Christoph Boppart

SUISA
Bellariastrasse 82 
8038 Zürich