Stummfilm live begleitet

Lizenz zur Nutzung von live begleiteten Stummfilmen

Live gespielte Filmmusik

Lizenz zur Nutzung von live gespielter Filmmusik bei Filmvorführungen

Sie möchten einen Film vorführen und die Filmmusik dazu live spielen lassen oder einen Stummfilm musikalisch live begleiten?

Für die Filmvorführung erhalten Sie die Lizenz direkt von der Filmproduktionsfirma oder (bei nicht-kommerziellen Vorführungen) von der MPLC.

Zusätzlich erhalten Sie von der SUISA eine Lizenz für die live gespielte Musik

Lizenzkosten für live gespielte Filmmusik

Die Vergütungen für die Urheberrechte der Filmmusik stützen sich auf den Konzerttarif (Tarif K). Er beträgt maximal 5 % der Ticketeinnahmen oder Kosten. Dieser Betrag reduziert sich im Verhältnis der Musikdauer zur Gesamtdauer des Films. Genaueres dazu erfahren Sie weiter unten im Merkblatt K und im Tarif K.

Falls am Veranstaltungsort Hintergrundmusik läuft, müssen Sie diese ebenfalls lizenzieren.

Lizenzkosten für live begleitete Stummfilme

Die Vergütungen für die Urheberrechte der live gespielten Musik stützen sich auf den Tarif E. Die Entschädigung beträgt für die Urheberrechte 1,39 % und für die verwandten Schutzrechte zwischen 0,03 % und 1,39 % der Einnahmen – je nach Art der Veranstaltung.

Wenn Sie den Film gratis vorführen, bezahlen Sie eine Tages- oder Monatspauschale. Genaueres dazu finden Sie im Merkblatt GT E und im Tariftext GT E. 

Falls am Veranstaltungsort Hintergrundmusik läuft, müssen Sie diese ebenfalls lizenzieren.

So gehen Sie vor:

Füllen Sie das Online-Formular aus, um die Lizenz zu beantragen und legen Sie Ihrem Antrag das Programmformular «LIVE» bei. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden

Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald Ihre Zahlung eingegangen ist.

Anschliessend verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Immer dann, wenn es sich nicht um einen privaten Anlass handelt. Wenn Sie Musik im engen Familien- und Freundeskreis verwenden, beispielsweise an einer kleineren Geburtstags- oder Hochzeitsfeier, benötigen Sie keine Erlaubnis. Sobald Sie die Musik aber ausserhalb des privaten Rahmens nutzen, müssen Sie Ihren Anlass anmelden und die Erlaubnis der SUISA einholen.

  • Der Veranstalter muss die Erlaubnis einholen. Veranstalter ist, wer für die Nutzung der Musik wirtschaftlich verantwortlich ist, zum Beispiel der Besitzer oder Pächter eines Clubs, ein Radio- oder Fernsehsender oder der Verein, der ein Fest organisiert.

  • Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführen (lassen) wollen, müssen Sie dafür die Erlaubnis der SUISA einholen.

    Alle Formulare erhalten Sie hier

    Die Formulare müssen Sie spätestens zehn Tage nach dem Konzert ausgefüllt an die SUISA senden. Um die Urheberrechtsentschädigungen korrekt berechnen und verteilen zu können, benötigt die SUISA die detaillierte Liste aller aufgeführten Werke sowie die Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben.

  • Normalerweise berechnet die SUISA die Entschädigung auf der Basis der Einnahmen. In folgenden Fällen dienen jedoch die Kosten der Musikverwendung als Berechnungsgrundlage:

    • wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können,
    • wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen und der Kunde kein Budget erstellt hat oder wenn der Kunde im Voraus davon ausgeht, die Kosten ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln zu decken,
    • bei Wohltätigkeitsanlässen, wenn der Einnahmenüberschuss Hilfsbedürftigen zugute kommt.