SUISA-freie Musik bei der Filmproduktion
Die Wahrnehmung des Aufführungs- und Vervielfältigungsrechts an Werken der Musik untersteht in der Schweiz und in Liechtenstein der staatlichen Aufsicht. Das bedeutet, dass eine solche Rechtewahrnehmung nur mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde (des IGE bzw. AfV) zulässig ist. Wer die erwähnten Rechte ohne eine solche Bewilligung wahrnimmt und Lizenzen erteilt, macht sich deshalb strafbar. Angebote lizenzfreier Musik, für die eine Bewilligung notwendig ist, aber nicht erteilt wurde, sind in der Schweiz und Liechtenstein also illegal.
Wir stellen immer wieder fest, dass als lizenzfrei angebotene Musik tatsächlich nicht lizenzfrei ist, sondern die Urheberrechte an den Werken bei der SUISA liegen. Um derartige Missbräuche zu verhindern, müssen alle Nutzer, die lizenzfreie Musik einsetzen wollen, der SUISA eine Liste aller verwendeten Musiktitel mit Angabe des Titels und des bzw. der Komponisten und Textautoren einreichen. Nur so können wir überprüfen, ob die einzusetzende Musik tatsächlich lizenzfrei ist.