Änderungen bei der Verteilung der Einnahmen der Gemeinsamen Tarife K und Z
Die 20-Franken-Grenze bei der Verteilung der Einnahmen aus den Gemeinsamen Tarifen K (Konzerte) und Z (Zirkus) wird aufgehoben. Damit verbunden werden die Zuweisungen, die bis anhin in die Verteilungsklasse 4C geflossen sind, neu geregelt. Die beschlossenen Anpassungen betreffen die Ziffern 4.1, 4.2, 5.4 und 5.5 des SUISA-Verteilungsreglements.
Die Einnahmen aus dem GT K und dem GT Z wurden bis anhin zwei unterschiedlichen Verteilungsklassen (VK) zugewiesen. Erträge von mehr als Fr. 20.— pro Werk wurden der VK 4B «Konzerte und andere Aufführungen mit Erträgen von durchschnittlich über 20 Franken pro Werk» zugeordnet. In dieser Verteilungsklasse erfolgte die Verteilung pro Dossier. Dagegen flossen Einnahmen aus einer Aufführung bis Fr. 20.— pro Werk in die VK 4C «Konzerte mit Erträgen von durchschnittlich bis 20 Franken pro Werk» und es kam eine Pauschalverteilung zur Anwendung.