Videos mit Musik im Internet: Neues Angebot für Kleinunternehmen
Bislang mussten Unternehmen und Privatpersonen jedes Video mit Musik auf ihren Webseiten und Social-Media-Kanälen einzeln bei der SUISA lizenzieren. Ab November 2019 bietet die SUISA zusammen mit ihrem Partner Audion GmbH kleinen Unternehmen eine Jahrespauschale für die Online-Nutzung von Musik in Web-Videos an.
Immer mehr Unternehmen benutzen Videos auf ihren Websites oder Social-Media-Kanälen, um Informationen einfacher und unterhaltsamer zu übermitteln und sich zeitgemäss zu präsentieren. Wenn in diesen Videos Musik verwendet wird, benötigen die Unternehmen wie auch Privatpersonen eine Lizenz für die Urheberrechte, also für die Komposition und den Text, sowie eine Lizenz für die verwandten Schutzrechte, also die Rechte der Interpreten, Tonträgerhersteller und Musiklabels. Die Lizenz für die Urheberrechte erhält man in der Regel gegen Bezahlung einer Entschädigung von der SUISA, die Lizenz für die verwandten Schutzrechte beim Tonträgerhersteller bzw. Label. Damit werden die Urheber, Verleger, Interpreten, Produzenten etc. von Musik für die Nutzung ihrer Werke und Leistungen entschädigt; die bezahlte Vergütung wird abzüglich einer Kommission von rund 15% an diese verteilt.