Die Vertonung

Sei es für ein Chorwerk oder einen Song, oft ist man als Komponistin oder Komponist von einem bereits bestehenden Text inspiriert und möchte diesen oder Auszüge daraus für eine Komposition respektive einen neuen Song verwenden. Worauf ist bei der Verwendung von fremden Texten zu achten? Wie erhält man eine Vertonungserlaubnis und welche Punkte sollten darin geregelt sein?

Wie bereits im Beitrag «Die Bearbeitung geschützter Werke» erwähnt, hat ein Urheber, egal ob es sich um einen Komponisten oder einen Textautor handelt, das Recht darüber zu entscheiden, ob sein Werk bearbeitet und somit auf Basis des Originalwerks ein «Werk zweiter Hand» bzw. eine «Bearbeitung» geschaffen werden darf. Texte, die urheberrechtlich frei sind, können ohne Weiteres als Vorlage für ein Musikwerk genutzt und beliebig bearbeitet werden. Wenn ein Text jedoch noch geschützt ist, d. h. der Autor oder die Autorin noch nicht mehr als 70 Jahre tot ist, muss der Rechteinhaber die Verwendung respektive Bearbeitung bewilligen. Beim Ablauf der Schutzfrist wird gerechnet ab dem 31.12. des Todesjahres des zuletzt verstorbenen Urhebers.


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