So wird das Geld verteilt
Songschreiber/innen, Komponisten/innen und Verlage verdienen kein Gehalt bei der Erschaffung von Werken, sondern leben davon, dass ihre Musik öffentlich genutzt wird. Dieser Umstand ist vielen Musiknutzern nicht bewusst.
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Online-Nutzungen
Wie bekomme ich Geld aus den Online-Nutzungen?
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Nutzungen im Inland
Wie bekomme ich Geld aus Nutzungen im Inland?
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Nutzungen im Ausland
Wie bekomme ich Geld aus Nutzungen im Ausland?
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Nutzungen melden
Wie kann ich Nutzungen melden, die auf meiner Abrechnung fehlen?
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Unsere Verteilungsregeln
Verteilungsreglement und Genehmigungen des IGE
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Kostenabzüge der SUISA
Von allen eingenommenen Entschädigungen zieht die SUISA den notwendigen Betrag zur Deckung ihrer Verwaltungskosten ab
Als Verwertungsgesellschaft sorgen wir dafür, dass Musikschaffende ihre Tantiemen erhalten. Die Tantiemen werden so genau und effizient wie möglich entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Werke vergütet. Die dafür nötigen Informationen erhalten wir via Programmabgabe der Nutzer. Die SUISA ist bestrebt, eine möglichst genaue Verteilung zu gewährleisten.
Sollte auf Ihrer Abrechnung trotzdem die Nutzung eines Ihrer Werke fehlen, können Sie uns eine Meldung schicken. Informationen dazu finden Sie hier: Werk-Nutzungsmeldungen.
Weiterführende Dokumente
Entschädigungen für Werke, deren Rechtsinhaber nicht identifizierbar sind, werden in der Regel fünf Jahre von der Verteilung zurückgestellt. Während dieser fünf Jahre bemüht sich die SUISA, die notwendigen Informationen für die Verteilung zu erhalten. Gelingt dies nicht, kommen die Beträge fünf Jahre nach Ablauf des Jahres ihrer Rückstellung den Bezugsberechtigten der folgenden Jahre zugute. Weitere Ausführungen zu den nach fünf Jahren frei werdenden Verteilungserlösen: Sie werden entweder für Zusatzverteilungen oder zur Kostendeckung verwendet.