Residuals aus Online-Einnahmen – was ist das und wie partizipiere ich daran?
Mitte Dezember erhalten unsere Mitglieder die vierte Abrechnung ihrer Online-Einnahmen in diesem Jahr. Aber dieses Mal gibt’s noch etwas oben drauf! Dieser Zustupf stammt aus den sogenannten «Residuals», über deren Verteilung der SUISA-Vorstand im Herbst 2021 entschieden hat. In diesem Zusammenhang lautet der wichtigste Ratschlag: Alle Werke so früh wie möglich bei der SUISA anmelden!
Bei «Residuals» handelt es sich um von den Online-Musikplattformen bezahlte Beträge für Werke oder Werkteile, die von keiner Verwertungsgesellschaft beansprucht wurden. Der Grund dafür ist häufig, dass die Werke oder Werkteile nicht von den Urhebern/innen oder Verlegern/innen bei ihrer Verwertungsgesellschaft angemeldet sind. Denn nur für angemeldete und vollständig dokumentierte Werke kann die SUISA über die SUISA Digital Licensing AG (SUDL) von der Plattform eine Entschädigung fordern. Deshalb ist es wichtig, dass Werke so rasch wie möglich angemeldet werden! Am besten noch bevor sie online veröffentlicht werden (Details dazu auch im Blogbeitrag «Die Praxis der Online-Lizenzierung verlangt frühzeitiges Anmelden der Werke» vom 29. Oktober2020).