Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmeldung von Tonträger-Eigenproduktionen durch Urheberinnen und Urheber via Online-Formular
Präambel
Urheberinnen und Urheber („Mitglied“) haben die Möglichkeit, Eigenproduktionen von Tonträgern per Internet via Online-Formular bei der SUISA anzumelden. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln in Ergänzung zu den Bestimmungen der Datenschutzerklärung der SUISA-Website sowie des Tarifs PI und des Wahrnehmungsvertrags den Ablauf dieser Anmeldung sowie die Voraussetzungen für den damit verbundenen Wahrnehmungsverzicht.
Eigenproduktion
Eine Eigenproduktion im Sinne dieser AGB liegt nur dann vor,
- wenn das anmeldende Mitglied bzw. die anmeldenden Mitglieder (bei Eigenproduktionen von Gruppen) 100% aller Rechte an den aufgenommenen Werken halten und
- wenn das Mitglied bzw. die Mitglieder als wirtschaftlich verantwortlicher Produzent den Tonträger selber herstellen oder jemanden damit beauftragen.
Das Mitglied bestätigt, alleiniger Urheber sämtlicher aufgenommener Werke zu sein und dass an diesen Werken kein Verlag, keine Plattenfirma oder sonstige externe Berechtigte zu beteiligen sind.
Wahrnehmungsverzicht
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die SUISA für die vorliegend angemeldete Tonträgerproduktion in Abweichung vom Wahrnehmungsvertrag keine Urheberrechtsentschädigung in Rechnung stellt.
Verbindlichkeit der Anmeldung
Die Zustellung an die SUISA ist erst dann rechtsgültig, wenn eine ausgedruckte und unterzeichnete Version des Formulars per Email oder auf dem Postweg der SUISA zugestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anmeldung durch die SUISA verarbeitet und ist für das Mitglied verbindlich. Das Mitglied bestätigt, dass alle während des Anmeldeprozesses gemachten Angaben korrekt sind und haftet für allfällige Mehrkosten, die der SUISA durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen.
Erteilung der Bewilligung
Die Online-Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der SUISA. Auf der Grundlage der Angaben des Mitglieds erteilt die SUISA diesem eine Bewilligung zur Werknutzung unter gleichzeitigem Verzicht des Mitglieds auf die Geltendmachung einer Urheberrechtsvergütung. Der Nutzungsvertrag zwischen der SUISA und dem Mitglied kommt mit dem Versand eines Bestätigungsschreiben an das Mitglied zustande (Datum des Poststempels).
Identität und Vertretungsbefugnis des Mitglieds
Durch das Absenden des Online-Formulars bestätigt das Mitglied, dass die zu seiner Person gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Für den Fall, dass die anmeldende Person als Stellvertreterin des Mitglieds handelt, garantiert sie der SUISA, durch das Mitglied gehörig bevollmächtigt zu sein. Das Einreichen von fingierten Anmeldungen oder Anmeldungen unter falschem Namen ist verboten und kann zivil- sowie strafrechtliche Folgen haben.
Verwendung der Angaben des Mitglieds (Datenschutz)
Die SUISA ist berechtigt, personenbezogene Daten über das Mitglied für alle Zwecke im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags sowie zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken, zu erheben und zu bearbeiten sowie in diesem Zusammenhang auch Dritten im In- und Ausland in anonymisierter Form bekanntzugeben. Personenbezogene Daten sind insbesondere Angaben über das Mitglied, seine Produktionen, die dabei genutzten Musikwerke und die IP-Adresse. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die SUISA im Rahmen der vorstehend genannten Datenbearbeitung insbesondere ein Dossier führt und personenbezogene Daten in Datenbanken aufnimmt. Diese Einwilligung gilt auch für Länder, in denen kein angemessener, dem schweizerischen Datenschutz entsprechender Schutz gewährleistet ist. In Bezug auf das Mitgliedschaftsverhältnis gelten die Datenschutzbestimmungen des Wahrnehmungsvertrags (Ziffer 6.3).
Verfügbarkeit der Anmeldung via Online-Formular
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Anmeldung via Online-Formular aus technischen Gründen (z.B. wegen Wartungsarbeiten) zeitweise nur eingeschränkt nutzbar oder gar nicht verfügbar ist. Die SUISA ist nicht verpflichtet, die Anmeldung via Online-Formular jederzeit zu gewährleisten.
Anwendbares Recht
Für die Anmeldung via Online-Formular sowie den sich daraus ergebenden Nutzungsvertrag ist Schweizer Recht anwendbar.
Zürich, 31. Oktober 2016