Lizenz beantragen

Lizenz für die Vervielfältigung geschützter Musik auf Tonbildträgern

Sie veröffentlichen einen Film mit Musik auf DVD, Blu-ray oder anderen Tonbildträgern? Bei der SUISA erhalten Sie die Bewilligung für die Vervielfältigung geschützter Musik auf Tonbildträgern.

Dokumentar- und Spielfilme

Der Tarif VI bezieht sich auf das Aufnehmen von Musik auf Tonbildträgern, die zur Abgabe ans Publikum bestimmt sind – also verkauft, verschenkt oder zu Werbezwecken verwendet werden. Unter diesen Tarif fallen Tonbildträger, welche nicht hauptsächlich Musik enthalten (z.B. Dokumentarfilme, Spielfilme etc.).

Wer ist für die Anmeldung des Tonbildträgers zuständig?

Verantwortlich für die Anmeldung eines Tonbildträgers ist der/die Produzent/in oder Auftraggeber/in. Als Auftraggeber/in gilt die Person oder Firma, welche für die Finanzierung der Produktion verantwortlich ist und das Recht hat, über die Tonbildträger zu verfügen.

Der Tarif VI unterscheidet folgendermassen zwischen Einzelgeschäften und Vertragskunden

Presserlaubnis unter Vorbehalt!

Die SUISA erteilt die Presserlaubnis unter Vorbehalt der Produzenten-, Interpreten- und Synchronisationsrechte. Diese sind direkt einzuholen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Weitere Rechte».

Fristen beachten

Beauftragen Sie ein Presswerk mit der Vervielfältigung, muss uns die Anmeldung mindestens 10 Tage vor der Auftragsausführung vorliegen, damit wir dem Presswerk die entsprechende Bewilligung erteilen können.

Vorgehen:

Bitte füllen Sie das Formular online aus. Unser Vorgehen nach vollständiger Anmeldung:

Wir prüfen die Musikwerke auf ihren urheberrechtlichen Status und erfassen den Datenträger in unserem System.
Wir erstellen anhand des Gesuchs die Rechnung; die Berechnungsgrundlage finden Sie im Tarif VI.
Wir stellen dem Presswerk die Bewilligung zur Herstellung direkt zu.

Was sind Vertragskunden?

Voraussetzungen für Vertragskunden/innen:

  • Sie importieren oder vertreiben regelmässig und gewerbsmässig Tonträger oder stellen diese selbst her
  • Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein
  • Geordnete Bücher und eine geordnete Lagerbuchhaltung
  • Gewähr für die Einhaltung der Urheberrechte und Bereitschaft, monatliche Akontozahlungen zu leisten sowie eine einmalige Sicherheitsleistung zu hinterlegen

Weitere Voraussetzungen für Vertragskunden/innen

  • Mindestens fünf Neuproduktionen pro Jahr
  • Auflage pro Produktion von mindestens 1000 Exemplaren
  • Sie müssen vor Vertragsabschluss mindestens ein Jahr nach Tarif VI Einzelgeschäfte abgerechnet haben.

Vorteile von Vertragskunden

  • Als Vertragskunde/in verfügen über eine generelle Herstellungserlaubnis. Diese ist Bestandteil des Vertrags. Wir informieren die Presswerke regelmässig darüber, wer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat.
  • Als Vertragskunde/in rechnen Sie die Anzahl der verkauften Tonbildträger halbjährlich oder jährlich ab. Die Verkaufsmeldung muss elektronisch (Excel-Liste) eingereicht werden.

Fristen beachten

Als Vertragskunde/in melden Sie die Tonbildträger spätestens 30 Tage nach Veröffentlichung bei der SUISA an.

Vorgehen:

Bitte reichen Sie uns Ihre Verkaufsmeldung gemäss Vertrag jährlich oder halbjährlich elektronisch (Excel-Liste) ein. Sie erhalten von uns anschliessend eine Rechnung.

Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Ja. Sie dürfen urheberrechtlich geschützte Musik nur auf Tonbildträger aufnehmen, wenn der Urheber oder Rechteinhaber (in der Regel der Verlag) einverstanden ist (sogenannte Synchronisationserlaubnis). Ohne Zustimmung dürfen Sie Tonbildträger weder vervielfältigen noch senden noch öffentlich aufführen. Die SUISA kann Ihnen diese Erlaubnis in der Regel nicht einräumen. Sie benötigen eine Synchronisationslizenz, wenn Sie Filmaufnahmen mit Musik

    • nicht nur für den privaten Gebrauch vertonen oder vervielfältigen oder
    • ausserhalb des engsten Familien- und Freundeskreises vorführen wollen.

    Achtung: Sie benötigen die Erlaubnis auch für Vorführungen an Vereins- und Firmenfesten, für Schulungen, in Hotel-Videosystemen usw. Die Erlaubnis müssen Sie im Voraus einholen.

  • Eine Produktion muss in jedem Fall vor der Herstellung des Tonbildträgers angemeldet werden.

  • In der Schweiz und in Liechtenstein ist es die SUISA, die das Weltrepertoire an Filmmusik vertritt. Im Ausland benötigen Sie die Zustimmung der Verwertungsgesellschaft des Landes, wo Sie den Tonbildträger herstellen und/oder vorführen wollen.

  • Musik wird bei der Aufnahme auf Tonbildträger mit anderen Werken (Bildern, Dialogen usw.) verbunden oder für fremde Zwecke (Werbung, Verkaufsförderung, Public Relations) eingesetzt, die den Anschauungen oder Absichten ihres Urhebers zuwiderlaufen können. Um sein Persönlichkeitsrecht zu schützen, erteilt die SUISA die Erlaubnis zum Aufnehmen der Musik grundsätzlich nur mit  Einverständnis des Rechteinhabers (zum Beispiel Vorweisen der «Sync»-Lizenz).