Filme auf Tonbildträgern
Lizenz beantragen
Lizenz für die Vervielfältigung geschützter Musik auf Tonbildträgern
Sie veröffentlichen einen Film mit Musik auf DVD, Blu-ray oder anderen Tonbildträgern? Bei der SUISA erhalten Sie die Bewilligung für die Vervielfältigung geschützter Musik auf Tonbildträgern.
Dokumentar- und Spielfilme
Der Tarif VI bezieht sich auf das Aufnehmen von Musik auf Tonbildträgern, die zur Abgabe ans Publikum bestimmt sind – also verkauft, verschenkt oder zu Werbezwecken verwendet werden. Unter diesen Tarif fallen Tonbildträger, welche nicht hauptsächlich Musik enthalten (z.B. Dokumentarfilme, Spielfilme etc.).
Wer ist für die Anmeldung des Tonbildträgers zuständig?
Verantwortlich für die Anmeldung eines Tonbildträgers ist der/die Produzent/in oder Auftraggeber/in. Als Auftraggeber/in gilt die Person oder Firma, welche für die Finanzierung der Produktion verantwortlich ist und das Recht hat, über die Tonbildträger zu verfügen.
Der Tarif VI unterscheidet folgendermassen zwischen Einzelgeschäften und Vertragskunden:
Dokumente
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Ja. Sie dürfen urheberrechtlich geschützte Musik nur auf Tonbildträger aufnehmen, wenn der Urheber oder Rechteinhaber (in der Regel der Verlag) einverstanden ist (sogenannte Synchronisationserlaubnis). Ohne Zustimmung dürfen Sie Tonbildträger weder vervielfältigen noch senden noch öffentlich aufführen. Die SUISA kann Ihnen diese Erlaubnis in der Regel nicht einräumen. Sie benötigen eine Synchronisationslizenz, wenn Sie Filmaufnahmen mit Musik
- nicht nur für den privaten Gebrauch vertonen oder vervielfältigen oder
- ausserhalb des engsten Familien- und Freundeskreises vorführen wollen.
Achtung: Sie benötigen die Erlaubnis auch für Vorführungen an Vereins- und Firmenfesten, für Schulungen, in Hotel-Videosystemen usw. Die Erlaubnis müssen Sie im Voraus einholen.
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Eine Produktion muss in jedem Fall vor der Herstellung des Tonbildträgers angemeldet werden.
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In der Schweiz und in Liechtenstein ist es die SUISA, die das Weltrepertoire an Filmmusik vertritt. Im Ausland benötigen Sie die Zustimmung der Verwertungsgesellschaft des Landes, wo Sie den Tonbildträger herstellen und/oder vorführen wollen.
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Musik wird bei der Aufnahme auf Tonbildträger mit anderen Werken (Bildern, Dialogen usw.) verbunden oder für fremde Zwecke (Werbung, Verkaufsförderung, Public Relations) eingesetzt, die den Anschauungen oder Absichten ihres Urhebers zuwiderlaufen können. Um sein Persönlichkeitsrecht zu schützen, erteilt die SUISA die Erlaubnis zum Aufnehmen der Musik grundsätzlich nur mit Einverständnis des Rechteinhabers (zum Beispiel Vorweisen der «Sync»-Lizenz).