Werbung in TV und Kino

Jeder Werbespot muss bei der SUISA angemeldet werden – das gilt auch für Spots, die ohne Musik produziert wurden. 

Um Ihre Werbung im Fernsehen, Kino oder Internet platzieren zu können, benötigen Sie eine SUISA-Nummer. Dafür müssen Sie zuerst die Synchronisationsrechte der Rechteinhaber/in oder des Verlags einholen und danach bei der SUISA die Vervielfältigungsrechte für allfällige Musik im Werbespot beantragen. 

Die SUISA-Nummer dient zur Identifikation einer Tonbildträger-Produktion. Als Auftraggeber/in müssen Sie diese bei der weiteren Verwendung (z.B. zur Ausstrahlung im TV) dem verantwortlichen Unternehmen mitteilen.

So erwerben Sie die passenden Musikrechte:

  • Bestehende Musik: Synchronisationsrechte von den Urhebern/innen oder deren Vertretern/innen einholen, und zusätzlich vom Label, falls die Musik auf Vinyl, CD oder auf Streamingplattformen veröffentlicht wurde. Dies muss zwingend vor der Produktion des Films erfolgen.
  • Auftragsmusik: Wer einen Komponisten oder eine Komponistin beauftragt, muss die Nutzungsbedingungen vertraglich regeln. Wenn der/die Komponist/in Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, verwaltet die SUISA die Urheberrechte.
  • Production Music: Vorsicht bei vermeintlich lizenzfreier Musik von Webseiten. Verschiedene Anbieter behaupten, dass alle Rechte enthalten seien, aber das stimmt nicht immer. Insbesondere für die Nutzung in der Schweiz und in Liechtenstein verwaltet die SUISA diese Rechte.
    Vorteil von Production Music: Für die Synchronisationsrechte braucht es keine weiteren Formalitäten. Bevorzugen Sie unsere Production Music-Vertragspartner/innen, um eine Doppelzahlung der Rechte zu vermeiden.

Kontakt:

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen sehr gerne zur Seite: advertising@suisa.ch oder Tel. +41 21 614 28 / 30

So gehen Sie vor:

Wählen Sie die Anzahl Werbespots aus. 

Füllen Sie das Formular online aus, um die passende Lizenz zu beantragen. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.

Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald Ihre Zahlung eingegangen ist.

Anschliessend verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

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