Mehr als 3 Videos anmelden

Sie möchten pro Jahr mehr als 3 Videos mit Musik produzieren und online veröffentlichen? Dann beachten Sie bitte die folgenden rechtlichen Hinweise.

Wenn Sie Videos mit Musik produzieren und im Internet veröffentlichen, haben die Urheber/innen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung. Dies gilt zum Beispiel für Videos auf einer Firmenwebsite oder auf Social Media.

Wir unterscheiden dabei zwischen drei Tarifkategorien: Herstellung, Zugänglichmachen, bzw. Veröffentlichung und Vorführung der Videos.

Herstellung (Produktion) von Videos

Wenn Sie Videos mit Musik auf Webseiten veröffentlichen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Rechte besitzen. Bei der SUISA erhalten Sie die Bewilligung (Lizenz) für das Aufnehmen und Vervielfältigen von Musik auf Datenträger.

Zugänglichmachen (Streamen) von Videos

Wenn Sie eines oder mehrere Videos mit Musik auf Ihrer Website einbetten und veröffentlichen, sind Sie verpflichtet, dies der SUISA zu melden. Die SUISA vertritt die Interessen von Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musikverlegern/innen und sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlöhnt werden.

Vorführung von Videos mit Musik

Wird ein Video mit Musik öffentlich vorgeführt, benötigen Sie eine entsprechende Lizenz. Dies gilt auch für Vorführungen, welche kostenlos sind und ausserhalb von Kinos oder kinoähnlichen Einrichtungen in der Schweiz und Liechtenstein stattfinden. Hierzu zählen beispielsweise Messen, Gewerbsausstellungen oder Firmenanlässe.

Weitere Rechte bzw. zu beachtende Punkte

Für die Produktion von Videos werden zusätzlich die Synchronisationsrechte der Urheber/innen und Verleger/innen benötigt. Diese Rechte erlauben Ihnen, die Musik in einem Video zu verwenden. Sie werden beim Verlag, bzw. bei den Urhebern/innen eingeholt.

Wenn Sie eine bestimmte Aufnahme eines Musikstücks verwenden möchten, müssen Sie zudem die Leistungsschutzrechte vom Label einholen, das die Aufnahme veröffentlicht hat.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Weitere Rechte».

Falls Sie alle Musikrechte bereits erworben haben (z.B. bei Auftragsmusik) oder ein/e Geschäftspartner/in im Ausland die Videos erstellt hat, entfällt der Schritt über die SUISA. Wenn jedoch die Videos in der Schweiz hergestellt und die Herstellrechte noch nicht erworben wurden, müssen Sie diese Videos bei der SUISA anmelden.

Diese Rechte für die Verwendung von Musik in Videos sind individuell für jedes einzelne Video zu klären bzw. zu erwerben.

Alles aus einer Hand (Production Music)

Ein einfacher Weg ist die Verwendung von Production Music für Ihr Video. Der Vorteil dabei ist, dass Ihnen die SUISA in einer einzigen Lizenz neben den Urheberrechten auch die verwandten Schutzrechte und die Synchronisationsrechte übertragen kann. Weitere Angaben dazu finden Sie auf der Seite «Production Music».

Wenn Sie keine Production Music verwenden, beachten Sie bitte, dass die Rechteinhaber/innen die Nutzung ihrer Werke jederzeit untersagen können. Urheberpersönlichkeitsrechte (z.B. Synchronisationsrechte) bleiben vorbehalten.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Weitere Rechte».

Lizenzvarianten

Lizenz 1: Pauschallizenz für mehrere Videos mit Musik 

Kleinunternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, eine Pauschallizenz zu beantragen: Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter CHF 9 Mio. können gegen eine jährliche Pauschalvergütung von CHF 344 (exkl. MwSt.) beliebig viele Imagevideos, Schulungs- und Erklärvideos oder ähnliche Filme auf ihren eigenen Websites oder Social-Media-Profilen hochladen. Diese Pauschale umfasst sowohl die Herstellungsrechte als auch das Zugänglichmachen (Streaming) ihrer kostenlosen Onlinevideos, sofern das Produktionsbudget für ein einzelnes Video CHF 15’000 nicht überschreitet und das jeweilige Video nicht länger als 10 Minuten dauert.

Dank der Zusammenarbeit zwischen SUISA und Audion GmbH erwerben Sie mit der Jahrespauschale gleichzeitig die Urheber- und Leistungsschutzrechte.

Lizenz 2: Lizenz für mehrere Videos mit Musik – ohne Pauschale

Wenn die Voraussetzungen für eine Pauschallizenz gemäss der obigen Beschreibung nicht auf Sie zutreffen, müssen Sie eine individuelle Lizenz beantragen. Diese kann entweder monatlich oder jährlich abgerechnet werden.

So gehen Sie vor:

Füllen Sie das Formular der entsprechenden Lizenz online aus. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.

Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald die Zahlung eingegangen ist.

Die SUISA verteilt das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Die Vergütung berechnet sich aufgrund der zugänglich gemachten Anzahl Videos mit Musik und aufgrund des Produktionsbudgets. (PDF Lizenzbedingungen Music on websites)

  • Da Sie Musik in Videos öffentlich im Internet zugänglich machen, haben die UrheberInnen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung. Diese wird von der SUISA in Rechnung gestellt und an die UrheberInnen weitergeleitet.

  • Ja, für das Zugänglichmachen von Videos, welche für das Publikum in der Schweiz und in Liechtenstein bestimmt sind, ist die SUISA zuständig. Diese Rechte können in der Regel nicht im Ausland erworben werden. Falls Ihr Partner im Ausland ausschliesslich lizenzfreie Musik verwendet (was im Einzelfall juristisch abzuklären ist), muss keine Vergütung entrichtet werden. Zu beachten ist allerdings, viele Anbieter von sogenannter lizenzfreier Musik, Musik anbieten, die entgegen den eigenen Zusicherungen nicht lizenzfrei ist. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine eingehende Abklärung, ob tatsächlich nur lizenzfreie Musik verwendet wird.

  • Sollten Sie nur die Gesamtanzahl aller Videos kennen (unabhängig davon, ob diese Videos Musik enthalten oder nicht) können Sie uns diese Gesamtanzahl mitteilen. Auf Grund von Erfahrungswerten gehen wir davon aus, dass 75% aller Videos Musik enthalten. Somit werden wir die gesamte Anzahl Ihrer Videos um 25% reduzieren.

  • Sie liefern uns an einem von Ihnen gewählten Stichtag den Durchschnittswert aller publizierten Videos pro Jahr. Aufgrund Ihrer Meldung werden Sie dann eine Rechnung für das laufende Jahr erhalten. Sollte sich die Anzahl Videos für das Folgejahr so sehr verändern, dass die Anzahl in eine andere Kategorie fällt, so melden Sie uns dies bitte bis zum 28.02. des jeweiligen Jahres. (PDF Lizenzbedingungen MOW) Anpassungen können jeweils einmal jährlich vorgenommen werden. Bitte melden Sie uns die Änderung der Anzahl mittels Anmeldeformular oder via Mail.

  • Ab dem Folgejahr ist keine Vergütung mehr geschuldet.

  • Falls die Urheber/innen nicht Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft wie der SUISA (oder z.B. der deutschen GEMA) sind, müssen Sie nichts bezahlen. Sonst müssen Sie für das Zugänglichmachen eine Vergütung bezahlen. Mit Urheber/innen, die Mitglieder bei einer Verwertungsgesellschaft sind, können Sie nur die Synchronisationsrechte und in Ausnahmefällen auch die Herstellungs- bzw. Vervielfältigungsrechte direkt regeln.

  • Massgebend ist der Durchschnittswert der Produktionskosten aller Videos (Produktionsbudget sämtlicher Videos geteilt durch die Anzahl Videos).

  • Ja, auch Videos, die ausschliesslich im Intranet zugänglich gemacht werden, unterliegen der gleichen Lizenzierungspflicht wie jene, die auf der Website oder in den sozialen Medien zugänglich gemacht werden.

  • Nein, mit dieser Lizenz bezahlen Sie lediglich eine Vergütung zugunsten der Urheber/innen für die von Ihnen verwendeten Musik im Internet. Für jedes Video sind vorgängig die Synchronisations- und Herstellungsrechte zu erwerben. Falls Sie die Musik ab bestehenden Quellen kopieren (z.B. ab Tonträgern oder direkt aus dem Internet), sind auch die Rechte an der Aufnahme einzuholen (sog. Leistungsschutzrechte).

  • Die Herstellungsrechte erteilt Ihnen die SUISA. Um das Synchronisationsrecht zu erhalten, sind die jeweiligen Rechteinhaber (Komponisten, Textautoren, Verlage) direkt zu kontaktieren (Publishers@suisa.ch). Für die Leistungsschutzrechte ist entweder der Tonträgerproduzent (das «Label») oder die IFPI  (info@ifpi.ch) bzwAudion  (info@audion-music.ch) zuständig. Wir empfehlen, unseren Production Music Katalog zu verwenden. Diese Musik deckt alle Rechte ab; der Aufwand, alle Rechte einzeln einzuholen entfällt.