Public Viewings auf kleinen Bildschirmen
Bei Bildschirmen und Projektionsflächen unter 3 m Durchmesser
Lizenzen für Bilddiagonalen unter 3 m
Sofern Sie die Übertragung der Sendung auf einem Bildschirm oder einer Projektionsfläche mit weniger als 3 m Diagonale zeigen, gilt der Gemeinsame Tarif 3a (GT 3a).
Falls Sie bereits SUISA-Kunde/in sind und eine Lizenz für audiovisuelle Nutzung (Filme, Videos, Fernsehsendungen) besitzen, müssen Sie nichts weiter unternehmen, da diese Lizenz auch für Public Viewings auf Bildschirmen oder Projektionsflächen mit weniger als 3 m Diagonale gilt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Lizenz für Audio-Nutzungen allein nicht ausreicht. Diese Lizenz deckt nur Hintergrundmusik, den Empfang von Radiosendungen und/oder Musik in Warteschlaufen ab.
Details zum GT 3a, eine Übersicht der Kosten sowie das Formular, um die Lizenz zu beantragen, finden Sie unter www.suisa.ch/3a
So gehen Sie vor, falls Sie keine GT 3a-Lizenz der SUISA haben
Füllen Sie das Formular online aus. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.
Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Die SUISA verteilt das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.
Achtung: Für Bilddiagonalen ab 3 Metern gilt der Gemeinsame Tarif 3c (GT 3c).