Neue Tarife ab 2025

Änderungen beim Gemeinsamen Tarif K  und dem Gemeinsamen Tarif 4i.

Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) hat mit ihren Entscheiden vom 23. Januar und vom 15. Oktober 2024 zwei neue Tarife mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025 genehmigt. Dabei handelt es sich um den Gemeinsamen Tarif K (GT K 2025-2029) und den Gemeinsamen Tarif 4i (GT 4i 2025-2026).

Gemeinsamer Tarif K

Der GT K regelt die Aufführung von Musik im Rahmen von Konzerten, konzertähnlichen Darbietungen, Shows, Ballett und Theater. Da im Laufe der umfangreichen Verhandlungen keine Einigung gefunden werden konnte, haben die Verwertungsgesellschaften der ESchK einen strittigen Tarif zur Genehmigung vorgelegt (siehe auch: Blogartikel vom 20.02.2024).

Anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 2024 hat die ESchK die Argumente aller Parteien angehört. Darauf basierend hat sie am vorgelegten Tarif einige Änderungen vorgenommen und den Tarif in dieser Fassung genehmigt. SMPA hat gegen diesen Genehmigungsbeschluss der ESchK beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht – da dieser Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommt, tritt der genehmigte Tarif am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen ab 2025 im Überblick:

  • Wenn eine Veranstaltung, welche live vor Publikum stattfindet, gleichzeitig auch als Livestream im Internet verbreitet wird, deckt der neue GT K die dafür notwendige Lizenz ebenfalls ab.
  • Konzerte in Lokalen mit weniger als 1'000 Personen Fassungsvermögen gelten neu auch dann noch als Kleinkonzerte, wenn sie bis zu CHF 22'000 an Billetteinnahmen generieren (bisher lag die Grenze für eine Abrechnung als Kleinkonzert bei CHF 15'000).
  • Von den Bruttoeinnahmen sind nur noch die tatsächlich entrichteten Billett- und Mehrwertsteuern abzugsfähig. Die Vorverkaufsgebühren, welche an eine externe Billettverkaufsorganisation bezahlt werden, können nicht mehr in Abzug gebracht werden. Dagegen bleiben die Abzüge für im Eintrittspreis enthaltene Leistungen (Ziffer 12) im Rahmen der bisherigen Praxis bestehen.
  • Zur Kompensation des weggefallenen Vorverkaufsabzugs hat die ESchK die Berechnung der Vergütungen angepasst. Dabei hat sie die Prozentsätze, welche auf die Berechnungsbasis angewendet werden (Ziffer 14), um 0.5 % (Urheberrechte) beziehungsweise 0.15 % (verwandte Schutzrechte) gesenkt.
  • An mehreren Stellen wurde die bereits unter dem aktuellen Tarif bestehende Praxis explizit in den Tarif aufgenommen, zum Beispiel in Bezug auf die Handhabung von VIP-Tickets oder bei der Abrechnung von DJ-Zelten an Open-Air-Festivals.

Die neue Tarifversion K ist hier verfügbar.

Gemeinsamer Tarif 4i

Der GT 4i regelt die Vergütungen für das private Kopieren auf Speicher und Festplattenlaufwerke von digitalen Geräten. Für diesen Tarif konnte im Rahmen der Verhandlungen mit den Nutzerverbänden eine Einigung gefunden werden. In Bezug auf die Logik und die Struktur weicht der neue Tarif nicht vom Vorgängertarif ab, jedoch wurden die Vergütungen teilweise gesenkt. Als Grundlage für die Festlegung der Vergütungen wurden auch im Rahmen dieser Verhandlungen die Marktdaten zu den Gerätepreisen und die Resultate einer Studie zum Nutzerverhalten hinzugezogen. Dabei liefert der Gerätepreis den Ausgangspunkt für die Berechnung der Vergütungen, während die Studie darüber Auskunft gibt, welcher Anteil der Gerätenutzungen das private Kopieren betrifft.

Die wichtigsten Änderungen ab 2025 im Überblick:

  • Die Vergütungen gemäss Ziffer 4.2 GT 4i werden im Vergleich zum aktuellen Tarif um 5 % gesenkt. Dagegen bleiben die Vergütungen für Speicher in Audiogeräten (MP3/MP4-Player) gemäss Ziffer 4.1 GT 4i unverändert bestehen.
  • Externe Festplatten werden weiterhin von der einheitlichen Vergütung gemäss Ziffer 4.2 GT 4i erfasst, jedoch wird die Höchstgrenze der Vergütung («Deckelung») von CHF 4.50 auf CHF 3.80 gesenkt.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt zwei Jahre (2025-2026), wobei eine automatische Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2027 möglich ist.
  • Zusätzlich gibt es einige Klarstellungen und Korrekturen, welche aus juristischen Gründen notwendig sind, jedoch in Bezug auf die Tarifanwendung keine Änderungen zur Folge haben.

Die neue Tarifversion ist hier verfügbar.