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Public Viewing während des ESCs oder der Fussball-EM der Frauen: Dies gilt es zu beachten

Dieses Jahr finden in der Schweiz gleich zwei Grossanlässe statt: der Eurovision Song Contest (ESC) und die Fussball-EM der Frauen. Viele Veranstalterinnen und Veranstalter werden deshalb auch dieses Jahr wieder anlässlich dieser beiden Grossanlässe Public-Viewing-Events durchführen. Ob in der Firma, in einer Open-Air-Bar oder im Rahmen eines Vereinsfestes: Für solche Events benötigt man eine Erlaubnis der SUISA. 

1. Ich möchte in meiner Bar das Finale des ESCs sowie einige Spiele der Women's EURO 2025 zeigen. Brauche ich hierfür eine Genehmigung der SUISA und was kostet das?

Ja. Sobald Sie ausserhalb des privaten Rahmens ein Public Viewing einer Veranstaltung durchführen, benötigen Sie eine Lizenz, also eine Erlaubnis, der SUISA. «Privat» heisst laut dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz «im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde».

Wenn Sie bereits SUISA-Kunde/in sind und für das Abspielen von TV-Sendungen in Ihrem Lokal eine Lizenz nach dem Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a) bezahlen, müssen Sie nichts unternehmen. Falls Sie nur während des ESCs oder Fussball-Europameisterschaft der Frauen TV-Sendungen zeigen möchten, können Sie pro Kalendermonat eine Lizenz erwerben. Sofern die Fläche des Veranstaltungsortes nicht mehr als 1000 m2 beträgt, kostet die SUISA-Lizenz CHF 20.80 pro Monat, also insgesamt CHF 41.60 für den ESC im Mai und die EM im Juli. Falls Sie nicht nur die Anlässe übertragen, sondern in der übrigen Zeit auch noch Musik abspielen möchten – unabhängig davon, ob diese von einer CD, aus dem Radio oder von einer Streamingplattform stammt –, kommen zusätzlich CHF 19.20 pro Monat hinzu.

Details zum GT 3a, eine Übersicht der Kosten sowie das Formular, um die Lizenz zu beantragen, finden Sie unter www.suisa.ch/3a

Der GT 3a gilt nur für Bildschirme oder Projektionsflächen mit einer Bilddiagonalen von bis zu 3 Metern. Für Bilddiagonalen ab 3 Metern gilt der Gemeinsame Tarif 3c (GT 3c). Infos hierzu finden Sie in der Antwort zu Frage 4.

2. Unser Verein veranstaltet für das ESC-Finale ein Public Viewing. Wir verlangen keinen Eintritt und die Getränke sind kostenlos. Müssen wir dafür trotzdem SUISA bezahlen?

Ja, da auch an Vereinsanlässen in der Regel nicht nur Personen teilnehmen, die miteinander verwandt oder eng befreundet sind. Solche Anlässe finden deshalb gemäss Urheberrecht ausserhalb des privaten Rahmens statt. Auch wenn der Anlass, die Getränke oder das Essen für die Gäste kostenlos ist, benötigen Sie eine Lizenz der SUISA.

3. Benötigt man auch eine Lizenz, wenn man als Firma für die Mitarbeitenden die Spiele überträgt?

Ja, auch in diesem Fall findet die Nutzung ausserhalb des privaten Rahmens statt, auch wenn nur die eigenen Mitarbeitenden das Spiel am Bildschirm verfolgen. Auch hier gilt: Falls Sie bereits SUISA-Kunde sind und eine Lizenz für den GT 3a für die Übertragung von audiovisuellen Inhalten – also TV-Sendungen oder Videos – bezahlen, benötigen Sie für das Zeigen des ESCs oder der EM-Spiele keine zusätzliche Lizenz. Ansonsten können Sie wie unter Punkt 1 beschrieben jeweils eine Lizenz pro Kalendermonat erwerben.

4. Wir veranstalten auf einem öffentlichen Platz ein Public Viewing auf einem Grossbildschirm. Benötigen wir hierfür ebenfalls eine Lizenz nach GT 3a?

Der GT 3a gilt für Bildschirme oder Projektionsflächen mit einer Bilddiagonale bis zu 3 Metern. Für grössere Projektionsflächen benötigen Sie eine Lizenz nach dem Gemeinsamen Tarif 3c (GT 3c). Wie hoch hier die Kosten sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grösse des Bildschirms oder der Projektionsfläche
  • Mit oder ohne Eintritt, Getränkezuschlag oder ähnlichen Geldleistungen
  • Anzahl Tage, an denen Spiele übertragen werden

Wenn Sie beispielsweise ein Public Viewing auf einem Grossbildschirm mit einer Bilddiagonale von 6 Metern veranstalten und weder Eintritt noch Getränkezuschlag verlangen, bezahlen Sie

  • für das ESC-Finale oder ein einzelnes Fussballspiel: CHF 104
  • für die beiden Halbfinale und das Finale des ESCs: CHF 312
  • für die ganze EM im Juli: CHF 520

Wenn Sie also an sechs oder mehr Tagen ein Public Viewing auf Grossbildschirm veranstalten, lohnt sich die monatliche Pauschale. 

Wenn Sie für die Veranstaltung Eintritt verlangen oder einen Getränkezuschlag verlangen, dann verdoppeln sich die Kosten.

Die Details zum GT 3c finden Sie in diesem Merkblatt der SUISA.

5. Wir veranstalten nach dem Public Viewing eine Party mit DJ. Brauche ich hierfür eine andere Lizenz?

Ja. Wenn man die Public-Viewing-Veranstaltung mit einem Event mit DJ oder Band verbindet, benötigt man eine zusätzliche Lizenz der SUISA für das Rahmenprogramm.

Für das Gastgewerbe gilt der Gemeinsame Tarif H (GT H),
ausserhalb des Gastgewerbes der Gemeinsame Tarif Hb (GT Hb).

Zu Letzterem zählen auch Popup-Bars, die nicht länger als drei Monate bestehen.

6. Was muss ich bzgl. Public Viewing für den ESC noch beachten?

Wie die SRG am 12.05.2025 mitgeteilt hat, müssen ESC-Viewings mit mehr als 300 erwarteten Gästen im Vorfeld angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt auf dieser Plattform: https://eurovision-basel.ch/publicviewings/

Hierbei gilt es Folgendes zu beachten:

  • Kostenloser Eintritt
    Alle Public Viewings müssen für die Gäste kostenfrei sein – es dürfen keine Eintrittsgebühren oder andere Kosten erhoben werden. 
  • Markenschutz
    Der Eurovision Song Contest ist eine geschützte Marke. Das offizielle ESC-Logo oder andere ESC-Werbemittel dürfen nicht für Werbung oder Promotion des Events verwendet werden. Die offiziellen Richtlinien der European Broadcasting Union (EBU) müssen beachtet werden.
    https://eurovision.tv/mediacentre/logos-and-artwork
  • Sponsoring

Eigene Sponsoren sind nicht erlaubt. Nur die offiziellen ESC-Sponsoren dürfen im Zusammenhang mit dem Event genannt oder präsentiert werden. Veranstaltungen, die das Sendesignal von SRG SSR nutzen, dürfen nicht mit anderen Sponsoring-Partnerschaften kombiniert werden.

Beispiel für korrekte Kommunikation:

Erlaubt: „Veranstalter Citylife lädt ein zum Public Viewing des Eurovision Song Contest.“ 

Nicht erlaubt: „Diese Veranstaltung wird unterstützt von Brauerei Holdeburg und Einkaufszentrum Grünau.“ 

Ausserdem sind die Veranstalter/innen für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben verantwortlich, darunter Lautstärkeregelungen, Outdoor-Soundsysteme und eventuelle Catering-Lizenzen.