Lizenz beantragen

Sie produzieren einen Film mit Musik und bieten diesen professionellen Nutzern an.

Ein von Ihnen in der Schweiz oder im Liechtenstein produzierter Film beinhaltet Musik und wird im TV, Kino, an einem Filmfestival oder als Video-on-Demand vorgeführt? Damit Sie diese Musik nutzen dürfen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Rechte besitzen.

Falls Sie ein Video mit Musik herstellen und zugänglich machen wollen, folgen Sie diesem Link

So erwerben Sie die passenden Musikrechte:

  • Bestehende Musik: Synchronisationsrechte von den Urhebern/innen oder deren Vertretern/innen einholen, und zusätzlich vom Label, falls die Musik auf Vinyl, CD oder auf Streamingplattformen veröffentlicht wurde. Dies muss zwingend vor der Produktion des Films erfolgen.
  • Auftragsmusik: Wer einen Komponisten oder eine Komponistin beauftragt, muss die Nutzungsbedingungen vertraglich regeln. Wenn der/die Komponist/in Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, verwaltet die SUISA die Urheberrechte.
  • Production Music:
    Vorsicht bei vermeintlich lizenzfreier Musik von Webseiten. Verschiedene Anbieter behaupten, dass alle Rechte enthalten seien, aber das stimmt nicht immer. Insbesondere für die Nutzung in der Schweiz und in Liechtenstein verwaltet die SUISA diese Rechte.
    Vorteil von Production Music: Für die Synchronisationsrechte braucht es keine weiteren Formalitäten. Bevorzugen Sie unsere Production Music-Vertragspartner/innen, um eine Doppelzahlung der Rechte zu vermeiden.

So gehen Sie vor:

Füllen Sie das Online-Formular aus. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.

Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald Ihre Zahlung eingegangen ist.

Anschliessend verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art der Nutzung ab. So ist die Entschädigung für Musik an einem Konzert höher als für Hintergrundmusik in einer Boutique. Das hängt mit ihrem Stellenwert zusammen: Die Menschen besuchen ein Konzert nur wegen der Musik, während Hintergrundmusik beim Shopping nur eine untergeordnete Rolle spielt. Für eine unverbindliche Schätzung, wie hoch die Entschädigungen für eine Nutzung ausfallen werden, können Sie jederzeit den Kundendienst der SUISA kontaktieren. 

    Wie viel die einzelnen Nutzungsarten kosten, ist in den Tarifen geregelt. 

    Tarifübersicht

  • Muss ich eine Urheberrechtsentschädigung bezahlen, wenn

    • wir für die Veranstaltung keinen Eintritt verlangt haben,
    • die Veranstaltung nicht kommerziell war oder
    • die Veranstaltung mit einem Verlust abgeschlossen hat?

    Ja. Der wirtschaftliche Erfolg einer Veranstaltung ist Sache des Veranstalters. Die Urheberrechtsentschädigungen sind Fixkosten wie beispielsweise für die Getränke oder die Beleuchtung, die schliesslich auch unabhängig von Gewinn oder Verlust bezahlt werden müssen.
    Muss ich eine Urheberrechtsentschädigung bezahlen, wenn

    • der Anlass privat war oder
    • der Anlass ein nicht- öffentlicher Vereinsanlass war?

    Für private Veranstaltungen müssen weder Bewilligungen eingeholt noch Entschädigungen bezahlt werden. Allerdings ist der private Gebrauch im Urheberrecht sehr eng definiert und gilt nur für eine Person, die Musik gemeinsam mit eng verbundenen Personen wie Verwandten oder engen Freunden nutzt (ArtikelArt. 19 AbsatzAbs. 1 Buchstabelit. a Urheberrechtsgesetz). Daraus folgt, dass Veranstaltungen von Clubs, Vereinen, Betrieben, Militäreinheiten usw. nicht privat sind, auch wenn nicht jede und jeder Zutritt hat. Im Zweifelsfalle empfiehlt es sich, bei der SUISA nachzufragen, ob für die geplante Veranstaltung Entschädigungen anfallen.

  • Eine Produktion muss in jedem Fall vor der Herstellung des Tonbildträgers angemeldet werden.