Unterschiedliche Nutzungen in der Übersicht
Die Höhe der Urheberrechtsentschädigung hängt von der Art der Nutzung ab und ist in den Tarifen festgelegt. Die SUISA unterscheidet folgende Nutzungsarten.
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Hintergrundmusik
z.B. in Restaurants, Bars, Geschäften, Arztpraxen, Museen und Foyers
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Aufführungen
z.B. Konzerte, Open Airs, Comedy-Vorstellungen, Shows und Ballett
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Party, Feste
DJ-Auftritte, Anlässe mit Musik zur Unterhaltung oder Tanz
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Online-Angebote mit Musik
Games, Apps, Streaming, Podcasts und Videos mit Musik im Internet
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Kurse
Tanz, Ballett, Fitness, Meditation und Gesundheit
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Public Viewing
Sportveranstaltungen oder Fernsehsendungen auf grossen Bildschirmen
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Berufsorchester
Konzertgesellschaften, die mit ihrem Berufsorchester regelmässig Konzerte durchführen
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Filme (Produktion und Vorführungen)
z.B. Spielfilme, Dokumentarfilme für Kinos oder TV oder den Vertrieb auf Tonbildträgern
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Musik in Videos mit/ohne Werbung
Videos für Online-Verbreitung oder firmeninternen Gebrauch (z.B. Unternehmens- oder Diplomvideos) und Werbespots
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Glaubensgemeinschaften
Gottesdienste, Filmvorführungen und Live-Streams
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Hotel-Video
Pay-TV
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Musikvereine und Chöre
Laienmusik