Unterschiedliche Nutzungen in der Übersicht
Die Höhe der Urheberrechtsentschädigung hängt von der Art der Nutzung ab und ist in den Tarifen festgelegt. Die SUISA unterscheidet folgende Nutzungsarten.
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Hintergrundmusik
z.B. in Bars, Geschäften, Museen und Foyers
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Aufführungen
z.B. Konzerte, Open Airs, Comedy-Vorstellungen, Shows und Ballett
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Party, Feste
DJ-Auftritte, Anlässe mit Musik zur Unterhaltung oder Tanz
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Online
Games, Apps, Podcasts und Videos mit Musik im Internet
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Kurse
Tanz, Ballett, Fitness, Meditation und Gesundheit
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Public Viewing
von Sportveranstaltungen oder Fernsehsendungen auf grossen Bildschirmen
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Audio- und Videoproduktion
Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger zur Vorführung, Sendung oder Online-Nutzung
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Berufsorchester
Konzertgesellschaften, die mit ihrem Berufsorchester regelmässig Konzerte durchführen
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Glaubensgemeinschaften
Gottesdienste, Filmvorführungen und Live-Streams
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Hotel-Video
Pay-TV
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Herstellung / Import von Speichermedien
Leerträgervergütung
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Musikvereine und Chöre
Laienmusik