Die Praxis der Online-Lizenzierung verlangt frühzeitiges Anmelden der Werke

Der Online-Musikvertrieb eröffnet aus verkäuferischer Sicht enorme Möglichkeiten. Mit wenig Aufwand kann Musik innert Kürze einem weltweiten Publikum zugänglich gemacht werden. Dagegen ist die Abrechnung der Urheberrechtsvergütungen für Online-Nutzungen komplex, auch weil die Prozesse anders sind als bei Aufführungs- oder Senderechten. Der wichtigste Ratschlag lautet: Zuerst das Werk möglichst frühzeitig bei der SUISA anmelden, erst dann online veröffentlichen.

Im Internet macht der Handel vor Landesgrenzen keinen Halt. Insbesondere dann, wenn die Güter nicht physisch sondern rein digital vom Anbieter zum Kunden transportiert werden können – wie es bei Musik der Fall ist. Ein Online-Musikanbieter wie zum Beispiel Apple Music, Spotify oder Youtube bringt seine Produkte per Streaming oder Download auf direktem Weg zum Publikum: Zwischen der Plattform im Internet und den Abspielgeräten der Hörerinnen und Hörer passiert das Musikprodukt weder einen Zoll noch gibt es einen Zwischenhändler (vom Telekommunikationsanbieter des Internetzugangs einmal abgesehen).

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