Prise de position de SUISA concernant la révision partielle de l'ordonnance sur la radio et la télévision
Am 8. November 2023 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) eröffnet. In ihrer Vernehmlassungsantwort begrüsst es die SUISA sehr, dass der Bundesrat die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» deutlich ablehnt.
Die SUISA antwortet folgendermassen auf die Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und TV-Verordnung:
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren
Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, uns fristgerecht im Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) zu äussern.
Die SUISA begrüsst es sehr, dass der Bundesrat die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» deutlich ablehnt. Die Initiative würde sich auf das Schweizer Kulturschaffen höchst negativ auswirken. Die Haushalts- und Unternehmensabgabe in der heutigen Form sichert den Zusammenhalt der Sprachregionen, gerade weil die SRG auch Kulturprogramme finanzieren kann. Bei einer Annahme der Initiative käme es nicht nur zu einer Verarmung des Angebots und zu Massenentlassungen; sehr gravierend wäre auch, dass die Zusammenarbeit mit der unabhängigen Schweizer Audiovisions- und Kulturbranche massiv reduziert werden müsste. Die Wertschöpfung der Firmen im Kulturbereich (gemäss Statistik 2021 rund 15.2 Mrd. Franken jährlich) würde dadurch direkt und indirekt empfindlich beschnitten.
Bei einer Annahme der Initiative würde für viele Kulturschaffende auch das Einkommen aus Urheberrechten stark zurückgehen. Die SRG erhält zurzeit jährlich 1.25 Mrd. Franken Gebühreneinnahmen und bezahlt jährlich Urheberrechtsvergütungen in der Höhe von über 50 Mio. Franken an die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften für die Nutzung von Werken und Leistungen der Schweizer Kulturschaffenden. Für die SUISA und ihre Bezugsberechtigten würde die Halbierungsinitiative eine Einbusse von CHF 14 Mio an Urheberrechtsvergütungen bedeuten. Nach Abzug der Verwaltungskosten verteilen wir rund 90 Prozent der Einnahmen aus der Sendelizenz für die SRG an diese Bezugsberechtigten, das heisst an die in- und ausländischen Urheber/innen und Verleger/innen der ausgestrahlten Werke.
Der Bundesrat hat in seiner Medienmitteilung zur Vernehmlassung der Teilrevision RTVV angekündigt, bei der SRG neben der Information vor allem den Bildungs- und Kulturbereich stärken zu wollen. SUISA begrüsst diese Absicht sehr; primär nicht einfach mit Blick auf mögliche Auftragsänderungen gegenüber der SRG, sondern um der Aufgabe zur Pflege der Kultur innerhalb des Service-Public-Auftrags der SRG das nötige Gewicht und die nötige Bedeutung zu verleihen.
Als Urheberrechtsgesellschaft tragen wir das Kulturschaffen und die Vielfalt in unserem Land mit. Wir sind besorgt über Tendenzen, Service-Public-Leistungen sukzessive abzubauen und damit namentlich die Leistungen und das Entgelt der Kulturschaffenden in der Schweiz in Frage zu stellen und sogar zu beschneiden.
Die mit der Vernehmlassung vorgeschlagene schrittweise Gebührenreduktion darf aber nicht umgesetzt werden, ohne dass auch die Definition des medialen Service Public zur Debatte steht. Denn: Eine Gebührensenkung verordnen und darüber die Verpflichtungen der SRG eingrenzen zu wollen, beinhaltet gerade inhaltliche Fragen dazu, wie der Auftrag der SRG ab 2029 ausgestaltet werden soll. In Art. 68a Abs.
1 Bst. a RTVG (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen) wird denn auch Folgendes festgehalten: Massgebend für die Bestimmung der Höhe der Abgabe ist u.a. der Bedarf für die Finanzierung der Programme der SRG und des übrigen publizistischen Angebots der SRG, das zur Erfüllung des Programmauftrags notwendig ist.
Diese Fragen sind deshalb zwingend zu verknüpfen und wir nehmen dazu entsprechend Stellung:
Um die mit der Vernehmlassung gestellten Fragen substanziell beantworten zu können, ist nicht nur die Diskussion über eine Beschränkung der Gebühren für Private und eines Erlasses für bestimmte Unternehmen zu führen: Vorab muss festgelegt werden, wie genau für die SRG der Auftrag im Bereich der Kultur ausgestaltet werden soll und wie sie diesen zu erfüllen hat.
Die explizite Erwähnung des Bundesrates, welche Bereiche der SRG gegebenenfalls Kürzungen erfahren würden und welche Bereiche er hingegen mit seinem Vorschlag stärken will, müssen ausgestaltet und mit der Botschaft zur Initiative dargelegt werden. Es wäre nicht zielführend und nicht demokratisch genug, dies ausschliesslich im Rahmen der Konzession zu tun.
Es ist von zentraler Bedeutung für einen zukunftsfähigen Kulturbetrieb in der Schweiz, dass das mit der Ankündigung der Vernehmlassung erfolgte explizite Bekenntnis des Bundesrates, den Bereich Kultur stärken zu wollen, nun auch entsprechend ausgestaltet wird. Dabei muss er frühzeitig die in dieser Vernehmlassung vorgebrachten Forderungen miteinbeziehen. Das bundesrätliche Verständnis der Stärkung der Kultur muss vor einer allfälligen Gebührensenkung deutlicher ausformuliert und öffentlich gemacht werden. Der Bundesrat soll genauer erklären und konkret formulieren, welche Leistungen der SRG er grundsätzlich im Rahmen der Konzessionierung künftig von der SRG einfordern will. Besonders wichtig ist dabei für die Kulturschaffenden die Erläuterung, welchen Stellenwert die Kultur und damit auch die Musik in den künftigen SRG-Programmen erhalten.
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sucht der Bundesrat aktiv nach einem Weg, das seitens der Initianten/innen aufgegriffene Unbehagen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft bzgl. der Höhe der Gebühren zu adressieren und einem möglichen Kompromiss den Weg zu bahnen. Auch der Bundesrat soll dazu beitragen, die Diskussion zu versachlichen, weg von der Gebührenhöhe zur Frage der Gegenleistung dafür. Welche Inhalte soll ein öffentlich finanziertes Medienunternehmen für die Bevölkerung aufbereiten und zugänglich machen?
Die Ausgangslage stellt also eine Chance dar, den Service Public und damit vor allem auch den Auftrag zur Vermittlung von Kulturschaffen klarer und für die breite Öffentlichkeit verständlich darzulegen. Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Höhe der Gebühren zu bestimmen. Wenn er dieses Recht, verantwortungsvoll und nachhaltig ausüben will, dann sollte er vor dem Prozess der Erneuerung der SRG-Konzession darlegen, was die Gebührenzahler erhalten, wenn der Bereich Kultur im Angebot der SRG gestärkt wird.
Wir bitten Sie, unsere Überlegungen und Forderungen in die weitere Entscheidfindung einzubeziehen. Dafür danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
SUISA
Xavier Dayer
Präsident des Vorstands
Andreas Wegelin
CEO
Hier finden Sie das PDF der Vernehmlassungsantwort.